Beugehaft zur Durchführung der im Beweisbeschluss festgelegten Begutachtung

  • Guten Morgen,

    ich habe in meiner F-Sache nun einen durch die Abteilungsrichterin unterschriebenen Haftbefehl für Beugehaft. Der Beteiligte hat sich mehrfach nicht zur Entnahme einer Speichelprobe zur Feststellung der Vaterschaft eingefunden.

    Was habe ich nun zu tun? Übergebe ich den Haftbefehl nebst Beweisbeschluss an den Gerichtsvollzieher? oder muss ich auch mitteilen, in welche JVA der Beteiligte einzuliefern ist? Wenn ja, ist es die ganz normale nach dem Vollstreckungsplan oder eine in der Nähe des Insititutes, bei dem er sich hätte einfinden sollen ???

    Danke und ein schönes Wochenende!!

    KS

  • Guten Morgen,

    ich habe in meiner F-Sache nun einen durch die Abteilungsrichterin unterschriebenen Haftbefehl für Beugehaft. Der Beteiligte hat sich mehrfach nicht zur Entnahme einer Speichelprobe zur Feststellung der Vaterschaft eingefunden.

    Was habe ich nun zu tun? Übergebe ich den Haftbefehl nebst Beweisbeschluss an den Gerichtsvollzieher? oder muss ich auch mitteilen, in welche JVA der Beteiligte einzuliefern ist? Wenn ja, ist es die ganz normale nach dem Vollstreckungsplan oder eine in der Nähe des Insititutes, bei dem er sich hätte einfinden sollen ???

    Danke und ein schönes Wochenende!!

    KS

    Ich mache immer beides : Gerichtsvollzieher beauftragen und ihm die JVA mitteilen, die nach dem Vollstreckungsplan zuständig ist.
    Woher sollte sich aus Eurem Vollstreckungsplan eine Zuständigkeit für JVA " Nähe des Institutes" ergeben ?

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