Ich habe folgenden Sachverhalt:
In zwei Grundbüchern ist eine Stiftung X nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein als Eigentümer eingetragen. Die Stiftung wurde Ende 2003 gelöscht (angeblich nach Liquidation). Bei Kaufvertragsverhandlungen ist aufgefallen, dass als Eigentümer noch die Stiftung X eingetragen ist. In einer Kaufvertragsurkunde vom Juni 2003 wurde "vergessen" diese Grundstücke mit aufzuführen und aufzulassen usw.
Die Grundstücke sollen nun in Abteilung I berichtigt werden, als Eigentümer sollen die Begünstigten der Stiftung eingetragen werden (das sind wohl auch die Käufer aus der Kaufvertragsurkunde Juni 2003).
Als Unrichtigkeitsnachweis liegt mir vor:
- Erklärung der Begünstigten, dass sie der Übertragung zustimmen und dass sie die Begünstigten sind
- Erklärung des Stiftungsrates (zum Zeitpunkt der Liquidation wird zumindest behauptet ohne Nachweis), dass die "Käufer" die einzigen Begünstigten bei Auflösung der Stiftung waren
- die Satzung der Stiftung in italienischer Sprache in Form eines Faxes
Die ganzen Unterlagen liegen formlos vor, weder Unterschriften sind beglaubigt, noch die Satzung.
Die Unterschriftsbeglaubigungen der Begünstigten und des Stiftungsrates können ja nachgeholt werden.
Die Satzung gibt es wohl formgültig nicht mehr, da die 10-jährige Aufbewahrungsfrist längst verstrichen ist und auch sonstige Unterlagen gibt es nicht mehr.
Es gibt einen beglaubigten Handelsregisterauszug aus dem Jahre 2003 in den Grundakten.
Hat jemand eine Idee, wie ich mein Grundbuch nun berichtigen soll?
Ich würde mir auf jeden Fall erst einmal die Satzung übersetzen lassen und den letzten aktuellen Registerauszug anfordern (sofern möglich).