Rechtsnachfolge Zweigniederlassung

  • Liebe Kollegen,

    ich habe aktuell eine Klauselerteilung nach § 727 ZPO auf dem Tisch, die mir etwas Kopfzerbrechen bereitet.

    Der Titel soll auf die "X Bank, unselbständige Anstalt der Landesbank X" umgeschrieben werden. Ursprünglicher Gl. war die „X Bank AG Filiale Mannheim“
    Es wird nunmehr eine notarielle Bescheinigung nach § 21 BNotO (in beglaubigter Abschrift) vorgelegt, wonach der Notar nach Einsicht in die entsprechenden Handelsregister erklärt, dass die „X Bank AG“ zunächst in eine KG umgewandelt wurde und sodann unter sogleichem Ausscheiden der Kommanditistin der Landesbank X als persönlich haftende Gesellschafterin angewachsen ist. Gleichzeit wird bescheinigt, dass nach Einsicht in die zu Grunde liegende Austrittsvereinbarung die obige Landesbank das bisherige Geschäft der KG unter der Fa. "X Bank unselbständige Anstalt der Landesbank X" fortführt. Aus dem HR der Landesbank ergibt sich unter den Spalten 2. b) und c) u.a., dass - als Zweigniederlassung – obige unselbständige Anstalt errichtet wird, welche das Geschäft der ehemaligen X Bank AG fortführen soll.

    Mir stellen sich insbesondere die Fragen,

    - ob eine begl. Abschrift der Notarbescheinigung als solche grundsätzlich überhaupt genügt und

    - ob ich eine auf die Firma der unselbständigen Anstalt lautende Klausel überhaupt erteilen kann oder nicht vielmehr auf die Landesbank als eigentliche Trägerin der Rechte und Pflichten umzuschreiben habe.

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