Hallo zusammen,
Sachverhalt:
STA pfändet im Rahmen der Vermögensermittlung aufgrund eines Arresttitels im Jahre 2010 wirksam den Anspruch des Beschuldigten auf Rückzahlung eines Darlehensbetrages von 1.000 €.
Der Schuldner meldet sich nun (2017) und macht geltend, dass die Forderung seit 2013 verjährt ist.
Nach meinem Verständnis ist die Verjährung der Forderung (3 Jahre) durch die wirksame Pfändung gehemmt/erledigt.
Da ich seit langer Zeit keinerlei Berührung mehr mit der ZPO/ BGB hatte, würde es mich freuen, kurz die einschlägigen Normen und ein zwei Anmerkungen von Euch dazu zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus