Grundschuld für Betreuerin vor Reallast der Betroffenen

  • Guten Morgen,
    ich benötige mal wieder euren fachlichen Rat:
    (sowas habe ich zum ersten Mal da ich noch nicht lange in Betreuung tätig bin)

    Betreuerin ist die Schwester der Betroffenen. Die Betroffene lebt auch in deren Haus. Die Betreuerin schreibt mir nun: sie möchten das Haus renovieren und für die behinderte Schwester auch das Zimmer verschönern, neue Fenster rein machen lassen, das Dach neu machen lassen etc.

    Haken an der Sache: Die Betreuerin soll zur Absicherung des Kredits eine Grundschuld in Höhe von 90.000,00 € in das Grundbuch eintragen lassen und zwar mit Rang VOR der für die behinderte Schwester eingetragenen Reallast.

    Ehrlich gesagt bereitet mir das ein bisschen Bauchweh. Hatte jemand von euch sowas schonmal?

    Merci und Danke im Voraus

  • Das auszuhandeln ist Sache eines Ergänzungsbetreuers. Aber eins steht sicher fest, so geht's nicht, auch wenn die Betreute einen ganz kleinen Vorteil von der Renovierung hat.

  • Nein, hatte ich noch nicht.
    Was wird denn vorgetragen zur Genehmigungsfähigkeit? Warum soll das im Interesse der Betroffenen sein? Was ist Inhalt der Reallast?
    Ansonsten wie uschi.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Schwester und zugleich Betreuerin schreibt, dass zur besseren Wärmeregulierung z.B. das Dach neu gemacht werden müsste und das Zimmer der Betroffenen direkt unter dem Dach liegt. Desweiteren würde die BEtroffene ein zusätzliches Fenster erhalten. Aber FED du hast recht, auch wenn ca. 30 % der Renovierung zugunsten der Betroffenen gemacht werden, sieht es ganz danach aus, als wäre der Rest für die Schwester und ihre Familie.

    Auf der anderen Seite finde ich es auch toll wenn sich Menschen noch so aufopfern und die Betroffene hätte ja vom schöneren Wohnen auch was.

    Der Inhalt der Reallast ist:
    Reallast auf Lebenszeit für Betroffene bestehend in der Verpflichtung zur Entrichtung einer Geldrente.

  • :gruebel: Die Betreuerin muss also als Grundstückseigentümerin der Betroffenen eine Geldrente zahlen?
    Oder versteh ich da was falsch?
    Dann würde ja quasi die Geldrente der Erhöhung der Wohnqualität gegenüberstehen (die Reallast bliebe zwar bestehen, aber die Sicherheit [Rang] wäre geringer).
    Ob sich das so einfach gegeneinander aufrechnen lässt???
    Aber wie schon geschrieben wurde: Das auszuhandeln wäre Aufgabe eines Ergänzungsbetreuers.

  • Haken an der Sache: Die Betreuerin soll zur Absicherung des Kredits eine Grundschuld in Höhe von 90.000,00 € in das Grundbuch eintragen lassen und zwar mit Rang VOR der für die behinderte Schwester eingetragenen Reallast.

    Ein bisschen mehr Sachverhalt bitte:

    Wert des Grundstücks?
    Sonstige vorrangige Belastungen?

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Das Haus hat einen Wert von ca. 100.000,00 €.

    Der Reallast geht nur eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit der Gemeinde im Rang vor.

  • Ich seh keinen Grund, weshalb die Reallast zurücktreten sollte. Die Grundschuld liegt allein im Interesse der Eigentümerin. Die Betreute bekommt eine Rente. Und zahlt ggf. Miete.

  • Die Grundschuld liegt allein im Interesse der Eigentümerin.

    Naja, ein Interesse hat evtl. auch die Betroffene. Nur mit der Grundschuld kann auch die Sanierung erfolgen und dadurch erhöht sich auch die Wohnqualität der Betroffenen etwas.
    ABER ob das das Zurücktreten der Reallast wert ist, wage ich auch zu bezweifeln.

  • Vermutlich, aber das das dürfte egal sein, da die Bank auch für ein kleineres Darlehen vor die Reallast will.

    Darlehen von der Bank bekommt man nur, wenn man Zins und Tilgung aus den laufenden Einnahmen tragen kann, daher muss gutes Einkommen vorhanden sein, mit dem man nun auch renovieren kann, da mans ja nicht für das Darlehen braucht. Dann dauerts halt ein paar Jährchen länger.

  • Vermutlich, aber das das dürfte egal sein, da die Bank auch für ein kleineres Darlehen vor die Reallast will.

    Darlehen von der Bank bekommt man nur, wenn man Zins und Tilgung aus den laufenden Einnahmen tragen kann, daher muss gutes Einkommen vorhanden sein, mit dem man nun auch renovieren kann, da mans ja nicht für das Darlehen braucht. Dann dauerts halt ein paar Jährchen länger.


    Ob du natürlich Handwerker findest, die jetzt die Renovierung vornehmen und sich dann die Rechnung in monatlichen Raten in Höhe von vielleicht 500,- € zahlen lassen (nebst entsprechendem Ausfallrisiko ohne dingliche Sicherung), halte ich für fraglich.

    Wie Leviathan schon schrieb, stellt sich auch bei einem kleineren Bankkredit die gleiche Frage.

    Ich denke, man muss hier konkret die Umstände prüfen (Verbesserung der Wohnbedingungen für die Betroffene, Aufenthalt zu Hause noch lange genug möglich, wie sicher ist Zahlung der Geldrente usw.).

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