Hallo
folgender Sachverhalt: VKH wurde für das Hauptverfahren 2012 bewilligt. 2015 wurde die VKH aufgehoben, da der Beteiligte seine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vollständig eingereicht hat. Dagegen wurde Beschwerde vom RA eingelegt und die Unterlagen nachgereicht. Aufhebungsbeschluss wurde aufgehoben. 2016 das ganze Spielchen erneut.
Nun beantragt der RA für beide Rechtsmittel jeweils eine Vergütung.
Nun meine Frage: Geht das? Mir erscheint das völlig abwegig.
Liebe Grüße