Hallo,
Eingeklagt wurde eine 1,6 GG (1,3 + Erhöhung). Es wurde ein Vergleich geschlossen, Kläger tragen 30 %, Bekl. 70 %. Die GG wurde zu 70 % tituliert.
KV rechnet nicht an. Beklagtenseite sagt nichts. Jetzt bin ich am Überlegen, in welcher Höhe ich anrechnen soll. Die Hälfte der titulieren GG? Gibt es schon Rechtsprechungen dazu?
Anrechnung GG
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Die GG wurde zu 70 % tituliert.
Ich bin am grübeln, wie das gemeint ist. Wie lautet der Tenor bezüglich der Geschäftsgebühr? -
habe jetzt die Akten nicht, aber in etwas: "an die Beklagte an vorgerichtlichen Anwaltskosten xxx EUR zu erstatten" (xxx EUR = 70 %) der geltend gemachten GG.
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habe jetzt die Akten nicht, aber in etwas: "an die Beklagte an vorgerichtlichen Anwaltskosten xxx EUR zu erstatten" (xxx EUR = 70 %) der geltend gemachten GG.
Also nach dem OLG Düsseldorf (JurBüro 2012, 141 = AGS 2012, 357) würde sich der anzurechnende Betrag mit 70 % vom ursprünglichen (100%igen) Anrechnungsbetrag berechnen (also 70 % von 0,75 der ursprünglich eingeklagten GG). -
DANKE!
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