Hallo,
wie würdet Ihr folgenden Sachverhalt beurteilen:
Gläubiger laut Titel ist das Land X, vertreten durch den Landkreis Y, Unterhaltsvorschusskasse.
Gläubiger laut Antrag ist das Land X, vertreten durch den Landkreis Z, Unterhaltsvorschusskasse.
Das Kind ist nach Erlass des Titels in den Landkreis Z verzogen, so dass nunmehr der Landkreis Z für die Geltendmachung des Unterhalts zuständig ist.
Forderungsinhaber ist nach wie vor das Land X. Benötige ich trotzdem eine Rechtsnachfolgeklausel oder genügt es, wenn der Titel berichtigt wird?
Viele Grüße