Liebe Forengemeinde,
in einem umfangreichen Verfahren streiten die Parteien um die Notwendigkeit von Portoauslagen nach VV 7001 für
- die Rücksendung von EBs an das Gericht
- die Weiterleitung von Schriftsätzen/Beschlüssen an den eigenen Mandanten zu dessen Kenntnis.
Gesamtsumme der geltend gemachten Auslagen 35,46 EUR, vom Gegner als nicht notwendig bestritten etwa die Hälfte.
Ich bin geneigt, auch diese Auslagen als zur Rechtsverfolgung notwendig anzusehen, lasse mich aber auch vom Gegenteil überzeugen. Meinungen?