Hallo,
ist es problematisch, mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung bzgl. einer Insolvenzfordererung abzuschließen, wenn das Vermögen aus einer selbstständigen Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2, 3 InsO freigegeben wurde, sodass man davon ausgehen kann, dass die Ratenzahlungen aus diesem insolvenzfreien Vermögen bestritten werden? Vor Hintergrund von BGH, Rpfleger 2010, 339f dürfte das - mit Ausnahme der Gefahr etwaiger Anfechtungen durch einzelne Insolvenzgläubiger nach dem AnfG - unbedenklich sein, oder?
Gruß
DD