Bevollmächtigung durch Betreuerin

  • hallo,

    die Betreuerin - eine ältere Ehefrau - hat ihre Tochter auch gegenüber dem Betreuungsgericht bevollmächtigt. Sollte ich die Akte dem Richter vorlegen, damit ggfs. ein Betreuerwechsel stattfinden kann ?

  • Kernfrage ist doch bevollmächtigt zu was?

    Liegt Dir eine Vollmacht vor und was beinhaltet Sie? Ggf. sollte mit der Betreuerin Rücksprache gehalten werden, was Sie selbst noch tun will oder Ihre Tochter nur für sie Botengänge erledigt.
    Danach legst Du d. Richter/in vor.

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  • Der Sachverhalt ist relativ vage, da können meiner Meinung nach einige Fallgestaltungen dahinter stecken (vielleicht wissen die Beteiligten selbst noch nicht so genau, wo die Reise hingehen soll :strecker):

    1. Die Betreuerin erteilt ihrer Tochter "für den Fall der Fälle" (Krankheit, sonstige Unpässlichkeit) Vollmacht, da würde ich dann eher darauf hinwirken, dass die Tochter als Verhinderungsbetreuer bestellt wird.

    2. Die Betreuerin sieht sich nicht mehr in der Lage, die Betreuung in allen Aufgabenbereichen wahrzunehmen (kenne ich aus meinem Gerichtsbezirk, da haben wir auch einige Ehegattenbetreuer, die eigentlich selbst schon eine Betreuung bräuchten) und versucht daher gewisse Tätigkeiten (vermutlich Behördensachen und/oder Vermögenssorge) auf die Tochter auszulagern. Da würde ich aber auch darauf hinarbeiten, dass die Tochter als weitere, einzelvertretungsberechtigte Betreuerin bestellt wird

    3. Die Ehefrau kann aufgrund ihres Alters das Amt de facto nicht mehr führen und versucht durch die Bevollmächtigung der Tochter einen Betreuerwechsel zu vermeiden. Da würde ich dann mit dem Richter sprechen. Entweder die Tochter als weitere Betreuerin dazunehmen (machen wir ab und an wegen des Familienfriedens) oder ein Betreuerwechsel

    Gegen diese Vollmachtskonstruktion habe ich Bedenken, da der Bevollmächtigte machen kann, was er will (du kannst ihm keine Weisungen erteilen, kannst ihn nicht entlassen, einbestellen oder Zwangsgeld festsetzen). Wenn was passiert, ist der Betreuer am Ende vielleicht der Dumme. Daher würde ich mich mal bei den Leuten erkundigen, was das werden soll und dann die Akte vorlegen.

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