Also würdet ihr eine Anfechtung als wirksam erachten, wenn in der Urkunde gar nichts angegeben wurde und später in der Anfechtungsurkunde lediglich erklärt wird, dass die angenommene Überschuldung der Grund war?
Ich muss sowieso die Rechtskraft meines Zurückweisungsbeschlusses des ESA des Neffen noch abwarten, bevor ich hier irgendwas tue.