Guten Morgen,
ich habe das zweifelhafte Vergnügen, mich wegen Personalkürzung seit 2 Wochen mit F-Sachen beschäftigen zu müssen.
Zu einem Unterhaltsvergleich soll eine zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden. Schuldner widerspricht über seinen Anwalt, ich habe mich aber entschieden, diese zu erteilen.
Kann sie jetzt einfach erteilt werden oder muss ich -wie in der Kommentierung bei beck-online zu finden- tatsächlich einen Beschluss fertigen.
Im Falle des Beschlusses: muss dieser wegen FamFG eine Rechtsmittelbelehrung enthalten? Dann wohl § 732 ZPO? Und kann zeitgleich die Klausel erteilt werden?
Sorry für die blöden Fragen. Vielleicht hat auch einer ein Simile?
vielen Dank!!