Wie würdet Ihr denn hier vorgehen:
Schuldner S ist selbständig als einzelkämpfender Grafiker. Das Ganze sieht so aus, dass er alle Jubeljahre einen Auftrag von Freunden (Webdesigner, Architekten) erhält. Den erledigt er und stellt dann seine Rechnung. Hiervon lebt er dann eine Weile, das reicht aber nie lange, so dass er den Großteil des Jahres von Hartz IV lebt.
Nun ist sein InsoVerfahren (Eigenantrag mit Stundung) eröffnet und der IV muss sich entscheiden, ob er die Tätigkeit nach § 35 II freigibt oder nicht. S hat angekündigt, dass er 'ungefähr im Juli' einen Auftrag erhalten wird, der ihm dann 'ungefähr im August' rd. 19.000,- EUR in die Kasse spülen wird. Schriftliche oder mündlich Zusagen des Auftraggebers gibt es nicht. S versichert aber, 'dass das wohl klappen' werde.
Was tun? S ist nicht wirklich zuverlässig, nach meiner Einschätzung ist das alles ziemliches Geschwätz und die 19.000,- EUR sind eher ein frommer Wunsch. Also eigentlich Freigabe. Aber:
Was, wenn die 19.000,- EUR dann doch hereinkommen? Wäre ziemlich peinlich, wenn S die nach der Freigabe einkassieren und seinen zahlreichen Gläubigern eine lange Nase drehen würde.
Und wenn man nicht freigibt und einfach abwartet, ob das Geld reinkommt, hat man natürlich auch S' Kosten zu tragen. Zwar arbeitet er von zu Hause, für seine Projekte muss er aber auch ein paar Aufgaben an andere Einzelkämpfer vergeben (Programmierer etc.), das wären dann Masseverbindlichkeiten. Masse ist aber nicht vorhanden, außer dem genannten (angeblichen) Auftrag hat S keinerlei Vermögenswerte.
Sehe ich das zu kompliziert?