Ich war gerade mit einem Kollegen im Gespräch. Dieser meinte, dass das Augebotsverfahren in der Tageszeitung veröffentlich wird und entsprechender Vorschuss angefordert wird. Ist das beim Aufgebot der Nachlassgläubiger möglich? Kann er da ein anderes Aufgebot gemeint haben?
Aufgebot der Nachlassgläubiger - Tageszeitung
-
-
Die Veröffentlichung (auch) in der Tageszeitung ist jedenfalls zulässig, solange § 435 Abs. 1 FamFG beachtet wird.
-
Ist bei den von mir beantragten Gläubigeraufgeboten in fast allen Fällen auch in der örtlichen Presse veröffentlicht worden.
-
Dann wird das scheinbar örtlich sehr verschieden gehandhabt. Danke!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!