• Es ist außerdem standeswidrig, die Kommunikation mit dem Gegenanwalt zu verweigern. Man muss also ohnehin grundsätzlich davon ausgehen, dass die Situation "Mit Ihnen rede ich nicht" nicht vorkommt oder jedenfalls nicht von den Beteiligten eingeräumt würde. Damit wird die Terminsgebühr bei Sachverhalten wie dem hier diskutierten zum Automatismus. So ist es eben.


    Und das sollte auch der Klägervertreter wissen und beachten, bevor er zum Teflonhörer greift.

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