Hallo Ihr,
habe sowas zu ersten mal (passt nicht ganz zu den vorherigen Posts; deshalb als neues Thema eingestellt).
Es geht um die Pfändung zweier im GB eingetragener, teilweise noch valutierender Grundschulden – ohne Brief –
sowie den jeweiligen Rückgewähransprüchen.
Kann mir da jemand von euch bei der Formulierung helfen? Und: Wer ist eigentlich Drittschuldner?
Vielen lieben Dank
Pfändung Grundschuld nebst Rückgewähranspruch
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Stöber, Forderungspfändung
hat für nahezu alle denkbar zu pfändenden Ansprüche prima Formulierungsvorschläge.
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Stöber, Forderungspfändung
hat für nahezu alle denkbar zu pfändenden Ansprüche prima Formulierungsvorschläge.
Genau. So z.B. zur Pfändung einer Grundschuld: Stöber Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 1872
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Bedankt
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