Nachlasspflegschaft

  • brauche als Vertretung in einer Eilsache mal ne Auskunft:

    Mieter ist im November 2016 verstorben. Dieser hat ein minderjähriges Kind (17). Für dieses Kind wurde Vormundschaft angeordnet. Der Vormund und viele andere Erben erklären die Ausschlagung. Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist beantragt, aber noch nicht erteilt. Zunächst war nur eine Anfrage der Hausverwaltung des Vermieters eingegangen, in welcher mitgeteilt wurde, dass Miete ausstehend ist aber die Erben ausschlagen. Dann ging ein weiteres Schreiben der Hausverwaltung ein, dass Nachlasspflegschaft anzuordnen sei, weil die Wohnung neu vermietet(wirtschaftliches Interesse des Vermieters) werden soll. Die in der Wohnung befindlichen Sachen ( Fotos wurden mit eingereicht) sind nicht werthaltiges und sollen nicht verwertet werden, sondern der Minderjährigen für ihren Hausstand helfen. Ein weiteres schreiben geht nun ein, in dem die Nachlasspflegschaft beantragt wird und nochmals mitgeteilt wird, das an den Sachen in der Wohnung kein Verwertungsinteresse besteht. Es soll die Wohnung geräumt werden und kurzfristig eine Übergabe erfolgen, damit anderweitig vermietet werden kann.
    Nun rief auch noch die Minderjährige an, dass sie heute umzieht und Sachen (ihre?) aus der Wohnung haben möchte, aber nicht in die Wohnung kommt, weil sie ausgeschlagen hat.

    Kann hier Nachlasspflegschaft angeordnet werden?


  • Kann hier Nachlasspflegschaft angeordnet werden?

    Nein! Es kann nicht...es MUSS!

    Vgl. § 1961 BGB.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!