Ich hab einen Erbscheinsantrag vorliegen, dessen Erbfolge ein in Kolumbien errichtetes Testament zugrunde liegt.
Das Testament wurde unter Anwesenheit des Testators (welcher zum Testierzeitpunkt seinen Wohnsitz in Deutschland hatte) und dreier Zeugen bei einer kolumbanischen Notarin in Bogota errichtet. Das Testament wurde in beglaubigter Kopie mit Apostille und Übersetzung eingereicht.
Der Erblasser hat in dem Testament das Haus, Auto und die Zahlung aus der deutschen Rente seiner Ehefrau zugewandt. Das Bankguthaben soll zu 1/2 an die Ehefrau und die zu je 1/6 an seine 3 Kinder gehen.
Der Erbschein wurde dahingehend beantragt, dass die Ehefrau Alleinerbin wurde und die 50 % des Bankguthabens lediglich Vermächtnisse darstellen. Begründet wird dies damit, dass das der Ehefrau zugewandte einen deutlich höheren Wert hat, als die 50% des Bankguthabens.
Ich frage mich nun, ob den Erbschein wie beantragt erteilen kann und das Testament wirksam errichtet wurde.