Berichtigung fehlerhafter Eintragung der Pfändung einer Eigentümergrundschuld

  • Hallo,

    ich bin im Zuge einer aktuellen Eintragung der Pfändungeiner Eigentümergrundschuld auf eine vorangegangene – 8 Jahre zurückliegende - Eintragung einer Pfändung der Eigentümergrundschuld gestoßen die ich aufgrund der seltsam anmutenden Grundbuchverlautbarung habe nachvollziehen wollen und bin nun der Ansicht das diese Eintragung unrichtig ist. Da ich dazu auch schon mehrereKolleginnen und Kollegen des Grundbuchs und der ZV-Abteilung befragt habe undmehr Schulterzucken als alles andere erhielt hier der Sachverhalt zurDiskussion.

    Im Grundbuch sind eingetragen A und B zu je ½
    Abt III/1: (Eigentümergesamt)Grundschuld über 100.000,00 EUR, ehemals war Gläubigerin die die Bank X

    Es lag vor ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Miteigentümer A. Gepfändet war der Anspruch des Schuldners
    - auf Rückübertragung (ja, so stehts drin) …der Grundschulddurch Rückabtretung, Verzicht oder Aufhebung…
    - auf Berichtigung des Grundbuchs
    - auf die danach dem Schuldner gegenwärtig oder zukünftigzustehende Eigentümer-
    grundschuld

    Drittschuldner war die Bank X.

    Die Pfandgläubigerin Z hat mit Eintragungsantrag vorgebracht, dass die Grundschuld mittlerweile aufgrund Verzichts der Gläubigerin X zur Eigentümergrundschuld wurde. Eine solche Erklärung lag jedochnicht formgerecht vor.

    Auf Zwischenverfügung des Grundbuchamtes wurde - veranlasstd urch die Gläubigerin Z - die Verzichtserklärung der Bank X in grundbuchgerechter Form nachgereicht.

    Die Kollegin hat nunmehr unverständlicherweise den PfÜb wohl dahingehend ausgelegt, dass nur ein Teilbetrag der Grundschuld gepfändetist, was schon aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes unzulässig wäre, da die Grundschuld verzinslich war und auch die Zinsen im Zeitraum nicht beschränkt waren. Sie hat im Zuge Ihrer Auslegung bei der Pfändungsgläubigerin eine Rangbestimmung verlangt. Aus dem PfÜb ergab sich eine solches elbstverständlich nicht, da eine Teilbetragspfändung nicht vorlag.

    Die Pfändung wurde dann – jedoch ohne vorherige weitere Berichtigung der Eigentümergrundschuld nach Eigentümern und Anteilsverhältnis –als Pfändung eines Teilbetrages einer Grundschuld, vgl. Schöner/Stöber 15.Aufl. Rn. 2460 behandelt und im Grundbuch wie nachstehend eingetragen:

    Sp.5: 1a
    Sp.6: 5.000,00 EUR
    Sp.7: Am Anteil Abt. 1 Nr. 1a.Erstrangiger Teilbetrag von fünftausend Euro
    gepfändet wegen einer Forderung in Höhevon 5.000,00 EUR für Z – Bank
    gemäß….

    Ich beabsichtige nun nach Anhörung des Pfändungsgläubigers diesen zur Antragstellung zur Berichtigung der Eintragung auf Basis des damaligen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu bewegen, sodass die Pfändung als Vollpfändung im Grundbuch eingetragen wird. Vorab würde ich auch auf Antrag des Pfändungsgläubigers die Eigentümergrundschuld auf die eingetragenen Eigentümer mit ihrem Anteilsverhältnis – hier zu je ½ - berichtigen.

    Sieht jemand Bedenken gegen diese Vorgehensweise? Ich bin für jede Anregung dankbar.

  • (...)

    Sp.5: 1a
    Sp.6: 5.000,00 EUR
    Sp.7: Am Anteil Abt. 1 Nr. 1a.Erstrangiger Teilbetrag von fünftausend Euro
    gepfändet wegen einer Forderung in Höhevon 5.000,00 EUR für Z – Bank
    gemäß….

    (...)

    Nachfrage: Der Pfüb wurde tatsächlich wegen einer höheren Vollstreckungsforderung erlassen?

  • Vorab würde ich auch auf Antrag des Pfändungsgläubigers die Eigentümergrundschuld auf die eingetragenen Eigentümer mit ihrem Anteilsverhältnis – hier zu je ½ - berichtigen.

    Würde ich auch so machen. Das Antragsrecht wird zusammen mit dem Eigentümerrecht gepfändet sein (= alles, was zur Verwirklichung der Pfändung erforderlich ist). Zur Pfändung der Rückgewähransprüche kann das Antragsrecht jedoch nicht gehören, da sich diese Pfändung auch nicht ohne Weiteres am Eigentümerrecht fortsetzt. Allerdings stellt die Eintragung keine Berichtigung dar. Und anschließend wird die Pfändung des Eigentümerrechts vermerkt, soweit sie dem Schuldner zusteht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!