Der Sachverhalt des betreffenden Falles ist mir ohnehin bekannt. Würde ich aber nur den Grundbuchauszug kennen, müsste ich mich wundern.
Ich frage mich: Ist diese Eintragung korrekt?
Die Ehel. M und F waren Miteigentümer zu je 1/2. Erst stirbt M, dann F. Es trat im ges. Güterstand ges. Erbfolge ein. Nach dem Tod des M erbten F 1/2 und die drei Kinder je 1/6. Der im Nachlass des M befindliche 1/2 Miteigentumsanteil war folglich in Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebunden, der andere Miteigentumsanteil der F gehörte dieser zu Lebzeiten ohnehin. Nunmehr ist F gestorben und wurde in ges. Erbfolge von den drei Kindern zu je 1/3 beerbt. Zum Nachlass der F gehört auch deren Beteiligung an dem Nachlass des M.
Also ein, wenn man so sagen darf, "hundsgewöhnlicher" Fall.
Im Grundbuch sind aber jetzt keine Miteigentumsanteile mehr eingetragen, sondern durchnummeriert die Namen der drei Kinder mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaften". (Plural)
Reicht das aus?