Rechtsnachfolgeklausel bei Testamentsvollstreckung nach Übertragung von Erbschaften

  • Huhu,

    ich hätte da eine Frage, ich glaube ich stehe auf dem Schlauch:

    Ich habe einen Zahlungstitel, der im Rubrum als Beklagten den XY als Testamentsvollstrecker über den Nachlass der Z ausweist. Der Beklagte ist zu Zahlung verurteilt worden.

    Nun beantragt die Gläubigerseite eine Klausel zu erteilen, für die bereits übertragenen Erbschaften, da deshalb ein Titel gegen die Erben benötigt werde.

    Inwieweit kann ich denn hier umschreiben und was brauche ich als Nachweis ?

    Nach Stöber in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 727 ZPO, Rn. 14:
    Die Vollstreckungsklausel kann gegen alle Miterben zur Vollstreckung in den Nachlass (§ 747) und sonst gemeinschaftliches Vermögen oder gegen jeden einzelnen Miterben zur Vollstreckung in sein gesamtes Vermögen und damit insb auch in den Nachlassanteil (§ 2033 BGB) erteilt werden (BayObLG 70, 125 [130]; LG Leipzig JurBüro 2003, 657 [hierfür genügt Teilerbschein]; Geltendmachung der Haftungsbeschränkung: §§ 781, 785).
    Etwaige Gegenrechte (§§ 2059, 2060 BGB) muss jeder Miterbe durch Vollstreckungsgegenklage (§ 767) geltend machen.

    Kann ich die Klausel unter Vorlage des Erbscheins in entsprechender Form dann einfach gegen die Erbin erteilen?

    Lieber Gruß

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