Hallo!
Hier hat ein Berufsbetreuer seine Vergütung für das erste Jahr der Betreuung beantragt. Da die Betroffene zwischenzeitlich durch Ansparungen als vermögend gilt, soll auch gegen sie abgerechnet werden.
Schreiben zur Anhörung ist raus.
Parallel habe ich die eingereichte Rechnungslegung geprüft und Kontoauszüge nachgefordert. Hierzu hat mir der Betreuer im Begleitschreiben mitgeteilt, dass er einen Betrag von 2.000,- EUR (der aus den Auszügen ersichtlich, aber nicht mehr in den RL-Zeitraum gehört, den ich daher auch noch nicht kannte) als "Vorschuss" auf seine Vergütung entnommen habe, notwendigenfalls beantragt er nachträglich Genehmigung der Entnahme.
Würdet ihr das so hinnehmen? Ich hab in § 1836 BGB nichts gefunden, dass Vorschüsse bei Berufsbetreuern zulässig sei, aber § 168 Abs. 1 Nr. 2 FamFG spricht von Abschlagszahlungen. Könnte ich dann die 2000.,- als Abschlag genehmigen und den Rest festsetzen?
Es ärgert mich ein wenig, wie der Berufsbetreuer vorgeht. Wenn er Geld braucht, dann kann er sich das doch auch quartalsweise festsetzen lassen.... Kann ich ihn hierauf verweisen, oder hat er ein Recht auf Vorschüsse o.ä.? Hierzu hab ich überhaupt keine Rechtsprechung gefunden