Kündigung Mietvertrag mit Betreutem als Vermieter

  • Hallo,

    ich bin gerade etwas verunsichert. Ich war auf der Suche nach einer evtl. vorhandenen Genehmigungspflicht
    einer Kündigung eines Mietvertrages bei welchem mein Betreuter Vermieter ist.
    Eigentlich schon nach Beendigung meiner Suche und meiner Meinung, dass hierfür keine Genehmigung notwendig ist, hat mir ein Kollege folgenden Link geschickt:
    https://www.haufe.de/immobilien/ver…_HI1473840.html
    Hierin wird geschrieben, dass die Kündigung einer Genehmigung bedarf, allerdings ohne jegliche Begründung, §§, oder sonstiges.
    Dennoch bin ich nun wieder etwas verunsichert.
    Was meint Ihr?
    und solltet Ihr eine Genehmigung für notwendig erachten, nach welcher Vorschrift?


    Schonmal Danke

  • Bin immer wieder erstaunt, welche vielseitigen Gedankengänge einem zu dem Thema umtreiben können.
    Zunächst: Einem Link, der gern noch vom Vormundschaftsgericht im Zusammenhang mit dem § 1907 BGB spricht und bar jeglicher Rechtsprechung ist, würde ich wenig beimessen.
    Ebenso halte ich wenig vom OLG Hamm, aber das ist eher persönlicher Natur.

    Ohne Genehmigungstatbestand auch kein Genehmigungserfordernis.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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