Guten Morgen,
ich habe folgenden Problemfall, bei dem wir hier nicht weiter wissen:
In Abt. II steht der Zwangsversteigerungsvermerk. Es kommt ein Antrag auf Eintragung einer Zwangsssicherungshypothek gegen den Eigentümer. Die Zwangssicherungshypothek wird antragsgemäß eingetragen.
Im Zwangsversteigerungstermin wurde dem Ersteher der Zuschlag erteilt. Der Zuschlagsbeschluss schlummert auf der Geschäftsstelle der ZV-Abteilung, das Grundbuchamt weiß von dem inzwischen erfolgten Eigentumswechsel nichts.
Jetzt ist die Frage, wie mit der Zwasihyp umgegangen werden muss. Der Gläubiger wird behaupten, zum Zeitpunkt der Eintragung im GB war der Schuldner=Eigentümer.
Muss der neue Eigentümer jetzt den Gläubiger auf Herausgabe einer Löschungsbewilligung verklagen? Am Vollstreckungsbescheid ist ja außerdem noch der Vollstreckungstitelvermerk angebracht. Dieser müsste ja auch entfernt werden.
Wer hatte so was schon mal?