Eintragung Zwasihyp gegen alten Eigentümer - Zuschlag schon erfolgt

  • Guten Morgen,

    ich habe folgenden Problemfall, bei dem wir hier nicht weiter wissen:

    In Abt. II steht der Zwangsversteigerungsvermerk. Es kommt ein Antrag auf Eintragung einer Zwangsssicherungshypothek gegen den Eigentümer. Die Zwangssicherungshypothek wird antragsgemäß eingetragen.

    Im Zwangsversteigerungstermin wurde dem Ersteher der Zuschlag erteilt. Der Zuschlagsbeschluss schlummert auf der Geschäftsstelle der ZV-Abteilung, das Grundbuchamt weiß von dem inzwischen erfolgten Eigentumswechsel nichts.

    Jetzt ist die Frage, wie mit der Zwasihyp umgegangen werden muss. Der Gläubiger wird behaupten, zum Zeitpunkt der Eintragung im GB war der Schuldner=Eigentümer.

    Muss der neue Eigentümer jetzt den Gläubiger auf Herausgabe einer Löschungsbewilligung verklagen? Am Vollstreckungsbescheid ist ja außerdem noch der Vollstreckungstitelvermerk angebracht. Dieser müsste ja auch entfernt werden.

    Wer hatte so was schon mal?

  • Das GB ist hinsichtlich der eingetragenen Hypothek unrichtig, weil der Vollstreckungsschuldner zum Zeitpunkt der Eintragung nicht mehr Eigentümer war. Der Ersteher war bereits mit Zuschlag neuer Eigentümer geworden. Dies ist dem GBA auch spätestens mit Übersendung des Beschlusses bekannt und die Unrichtigkeit nachgewiesen.

    Das GB wäre also auf Antrag des Erstehers - nach Anhörung des Gläubigers - zu berichtigen.
    Frage ist nur, ob die Berichtigung durch Löschung der Hypothek oder Umschreibung in eine Eigentümergrundschuld erfolgen muss. Ich tendiere zur Eigentümergrundschuld.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich meine, dass wir ein ähnliches Thema schon mal hatten und ich meine außerdem, dass das damalige Ergebnis lautete, es sei eine Eigentümergrundschuld entstanden.

    Leider bin ich bislang nicht dazu gekommen, diesen damaligen Thread zu suchen.

    Ulf

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  • Nach den vorstehenden theoretischen Erwägungen hier meine praktische Meinung aus Grundbuchsicht:
    Da der Zuschlagbeschluss lt. SV zum Zeitpunkt der ZwaSi-Eintragung noch nicht zur Grundakte gelangt war, liegt eine fehlerhafte Bearbeitung durch das Grundbuchamt nicht vor. Daher hat das Grundbuchamt auch zunächst nichts zu veranlassen.
    Aufgrund des eingetragenen ZV-Vermerks hat das Grundbuchamt dem Versteigerungsgericht eine Nachricht über die Eintragung der ZwaSi geschickt (unterstellt) und dieses wird die ZwaSi sicherlich im Grundbuchersuchen berücksichtigen. Falls nicht (z.B. wegen zeitlicher Überschneidung) würde ich einfach beim Versteigerungsgericht nachfragen, was mit der ZwaSi passieren soll (evtll. Ergänzungsersuchen?).

    Ob mit dem Vermerk auf dem Vollstreckungstitel bei Löschung einer ZwaSi etwas geschehen muss, ist mir (auch nach 20 Jahren im Grundbuch) ein Rätsel. Ein entsprechender Antrag ist mir noch nicht untergekommen. Ich kann mich lediglich an einen Fall erinnern, wo eine ZwaSi zum Teil gelöscht wurde. In diesem Fall habe ich einfach den Löschungsvermerk mit an den Titel gepappt...

  • Ich meine, dass wir ein ähnliches Thema schon mal hatten und ich meine außerdem, dass das damalige Ergebnis lautete, es sei eine Eigentümergrundschuld entstanden.

    Leider bin ich bislang nicht dazu gekommen, diesen damaligen Thread zu suchen.

    Jetzt habe ich den Thread gefunden und meine Erinnerung hat mich getrügt! Schon damals wies Cromwell unter Hinweis auf OLG Jena darauf hin, dass die Hypothek nicht entstanden ist:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ichts-von-allem


    Daher hat das Grundbuchamt auch zunächst nichts zu veranlassen.


    Richtig! Ich schrieb ja auch "auf Antrag" und eben nicht "von Amts wegen".

    Ulf

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