Hallo!
Leider bin ich erst seit kurzem zuständig für Vollstreckungssachen und habt da mal eine "doofe" Frage:
- Erlass Pfüb am 03.04.2012
- erstmaliger Antrag auf Freigabe der Rentennachzahlung am 17.07.2015 - zurückgewiesen, weil der Schuldner die erforderlichen Unterlagen nicht beigebracht hat
Nun stellt der Schuldner wieder den Antrag auf Freigabe der Rentennachzahlung aus dem Jahre 2015.
Geht das?
Mich wundert nur, dass diese Rentennachzahlung bereits auf sein Kontoauszug von Juni 2015 zu sehen ist!