Freigabe einmaligen Betrag aus Rentennachzahlung

  • Hallo!

    Leider bin ich erst seit kurzem zuständig für Vollstreckungssachen und habt da mal eine "doofe" Frage:


    - Erlass Pfüb am 03.04.2012
    - erstmaliger Antrag auf Freigabe der Rentennachzahlung am 17.07.2015 - zurückgewiesen, weil der Schuldner die erforderlichen Unterlagen nicht beigebracht hat

    Nun stellt der Schuldner wieder den Antrag auf Freigabe der Rentennachzahlung aus dem Jahre 2015.

    Geht das?
    Mich wundert nur, dass diese Rentennachzahlung bereits auf sein Kontoauszug von Juni 2015 zu sehen ist!

  • Was denn für eine Rentennachzahlung?

    Wenn eine Nachzahlung von Sozialleistungen erfolgt, muss man diese auseinanderrechnen und auf den einzelnen Monat zum dortigen Einkommen dazu rechnen. Dann muss man schauen ob in diesem Falle etwas pfändbar wäre oder nicht.

    Für mich stellt sich aber auch die Frage warum eine Nachzahlung von 2015 noch auf dem Konto sein soll. Da hätte die Bank ohne Freigabe doch eigentlich abführen müssen.

    Ich würde einfach bei der Bank anrufen und mich erkundigen.

  • a) M.E. kann der Schuldner nicht mehr den gleichen Freigabeantrag stellen, da der Antrag präkludiert ist - es gibt bereits eine gerichtliche Entscheidung darüber.

    Der Schuldner hätte damals ins Beschwerdeverfahren gehen müssen.

    b) Zusätzlich stehen praktische Fragen im Hintergrund, die der Vorredner bereits angesprochen hat. Die Kohle müsste längst weg sein.

  • Hallo!

    Leider bin ich erst seit kurzem zuständig für Vollstreckungssachen und habt da mal eine "doofe" Frage:


    - Erlass Pfüb am 03.04.2012
    - erstmaliger Antrag auf Freigabe der Rentennachzahlung am 17.07.2015 - zurückgewiesen, weil der Schuldner die erforderlichen Unterlagen nicht beigebracht hat

    Nun stellt der Schuldner wieder den Antrag auf Freigabe der Rentennachzahlung aus dem Jahre 2015.

    Geht das?
    Mich wundert nur, dass diese Rentennachzahlung bereits auf sein Kontoauszug von Juni 2015 zu sehen ist!

    Aber wenn die Kohle noch immer da zu sein und den Gl. das alles offenbar auch seit fast zwei Jahren nicht zu interessieren scheint, frage ich mal nach, ob denn der Schuldner nunmehr die "erforderlichen Unterlagen" beigebracht hat.

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