Im Grundbuch wurde im Jahr 2014 eine Auflassungsvormerkung bzgl. einer Teilfläche für A eingetragen.
Der Antrag auf Teilung und Abschreibung sowie Eintragung der Eigentumsänderung hinsichtlich dieser Teilfläche ist am 04.04.2015 beim Grundbuchamt eingegangen, bis heute aber noch nicht vollzogen worden.
Am 01.06.2016 ist ein weiterer Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung auf B sowie auf Eintragung einer Grundschuld beim Grundbuchamt eingegangen, der sich allerdings auf die gesamte Fläche - ohne Berücksichtigung der vorgenannten Teilfläche - bezog. Diese Eigentumsänderung und die vorgenannte Grundschuld wurden am 15.06.2016 eingetragen.
Wie ist mit dem verbliebenen erstgenannten Antrag zu verfahren?
M.E. wurde zwar das Eigentum und die Grundschuld richtigerweise eingetragen, der Auflassungsvormerkung an der Teilfläche gegenüber sind diese Eintragungen aber relativ unwirksam.
Eine Möglichkeit wäre, die Pfandentlassung der Grundschuldgläubigerin sowie eine entsprechende Genehmigung der Eigentumsübertragung der Teilfläche durch den derzeitigen Eigentümer.