Tod des Arbeitgebers = Nachlasspflegschaft

  • Guten Morgen!
    Folgender Sachverhalt: Arbeitgeber (Juwelier) verstirbt, ungeklärte Staatsangehörigkeit, Erblasser geschieden, namentlich nicht bekannte Kinder leben im Iran, eine namentlich nicht bekannte nicht deutschsprechende Lebensgefährtin (Freundin als Dolmetscherin war dabei) hat bereits bei der Arbeitnehmerin vorgesprochen und den (Betriebs)Schlüssel herausverlangt .... Arbeitnehmerin trägt nun vor: Sie will das Arbeitsverhältnis kündigen, Erben seien ihr nicht bekannt und regt die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft an.... Ich starte zunächst Anfragen an das Standesamt, Einwohnermeldeamt (vielleicht ist Lebensgefährtin unter der gleichen Anschrift gemeldet - dann schreibe ich diese an und frage nach Testamenten - wenn sie mich denn versteht...), Gewerbeamt (im Handelsregister nicht eingetragen) ...
    Sterbefall erst knappe zwei Wochen her ... Habt ihr noch Ideen und würdet ihr eine Pflegschaft einrichten????
    Schon mal im Voraus ein großes Dankeschön...

    ...der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann...

  • Ich gehe mal davon aus, dass im ZTR nichts registriert ist? Und wer ist Arbeitgeber? Der Erblasser persönlich, oder gabs da evtl vielleicht eine Gesellschaft, bei der die Arbeitnehmerin angestellt ist? Dann ist zumindest das mal raus.
    Vielleicht gibt's auch ne Regelung im Arbeitsvertrag? Klingt unwahrscheinlich, habe ich aber bei Notaren schon gehört (das Arbeitsverhältnis endet mit dem Tod des Notars).
    Wenn dir Vermögen bekannt wird und du keine Erben ermitteln kannst (bei den gesetzlichen wird's ja eh schwierig, war der EL auch Iraner?) wirst du so und so um eine Pflegschaft nicht herumkommen, schon wegen § 1960 BGB.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Ganz schnell eine Pflegschaft zur Sicherung und Verwaltung (insbesondere alles was mit dem Geschäft zu tun hat), wenn die LAG kein Testament vorlegt, in dem sie als Erbin bedacht ist.
    Dann kann man aus meiner Sicht in aller Ruhe die Erben suchen.
    Komisch ist aber, dass ein Geschäftsmann keine Vorsorge getroffen hat.
    Und ich würde mal mit der Arbeitnehmerin reden, die hat doch sicher Kenntnis, was das für ein Landsmann war welche Verbindungen er so unterhielt. Wenn er Muslim war hat er sicher auch einen Anwalt seines Vertrauens in seinen Kreisen, da liegen evt. auch Unterlagen. Aber auch das herauszufinden wäre Aufgabe des Nachlasspflegers. Die AN könnte nur einen richtungsweisenden Hinweis geben.

  • Nachlasspflegschaft!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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