Rückforderung wegen Überschreiten des Schonbetrages ?

  • hallo,

    Betreute hat 2000,-- EUR auf dem Sparbuch und 1.200,-- EUR auf dem Girokonto.
    Ich beabsichtige , 600,-- EUR für aus der Staatskasse verauslagte Betreuervergütung zurückzufordern, da
    der Schonbetrag überschritten ist. Der Betreuer wendet sich gegen die Rückforderung mit der Begründung, dass das laufende Einkommen auf dem Girokonto nicht eingesetzt werden müsse.

    Kann ich von einer Rückfoderung absehen ?

  • Grundsätzlich ist Einkommen wohl abzuziehen.

    Fraglich finde ich das allerdings immer etwas, wenn der Monat schon bald abgelaufen ist und das nächste Einkommen bald gezahlt wird.

    Vielleicht mal die Meinung des Revisors einholen?

  • Der Betreuer irrt! Selbstverständlich ist das ganze Geld einzusetzen egal wo es sich befindet.

    Wenn das Girokonto hier schon länger ein Guthaben aufweist (z.B. Reste vom Weihnachtsgeld oder so was in der Art) dann spricht auch praktisch nichts gegen den Regress.
    Wenn allerdings die laufenden Ausgaben des Betreuten noch ausstehen, was zu Beginn des Monats durchaus ja sein kann, dann kann man sich schon überlegen, ob man das wirklich machen will.

  • § 1836c BGB unterscheidet zwischen Einkommen (Nr. 1) und Vermögen (Nr. 2). Die 2.600 € Schonbetrag ergeben sich aus § 1836c Nr. 2 BGB i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift; sie beziehen sich also auf das Vermögen. Wenn auf dem Girokonto noch Einkommen ist, ist es also herauszurechnen. Grob gesagt ist Einkommen der monatliche Geldzufluss, während Vermögen das ist, was schon auf der hohen Kante liegt und am Ende des Monats übrig bleibt. Kommt bei dem Geld auf dem Girokonto € also drauf an.

  • § 1836c BGB unterscheidet zwischen Einkommen (Nr. 1) und Vermögen (Nr. 2). Die 2.600 € Schonbetrag ergeben sich aus § 1836c Nr. 2 BGB i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift; sie beziehen sich also auf das Vermögen. Wenn auf dem Girokonto noch Einkommen ist, ist es also herauszurechnen. Grob gesagt ist Einkommen der monatliche Geldzufluss, während Vermögen das ist, was schon auf der hohen Kante liegt und am Ende des Monats übrig bleibt. Kommt bei dem Geld auf dem Girokonto € also drauf an.

    :daumenrau

    Konkret beantwortet werden kann die Frage also nur, wenn die Einkommenshöhe bekannt ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!