Begleitung bei Kindkur...Bezüge?

  • Hallo,
    es würde mich interessieren, ob damit jemand Erfahrung hat...
    Meiner Tochter wurde eine Kur mit Begleitperson bewilligt (von der Rentenversicherung).
    Jetzt stellt sich die Frage (mein zuständiges OLG hatte den Fall angeblich noch nie), ob ich Sonderurlaub mit oder ohne Bezüge bekomme?

    vielen Dank und viele Grüße

  • Sofern eine Betreuung des Kindes erforderlich ist und nur durch Dich erfolgen kann, sollte dies unter den Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge fallen. Da die Anzahl dieser Tage durch die landesspezifischen Vorschriften und die Jahresarbeitseinkommensgrenze nach dem SGB begrenzt sind, wäre für die restlichen Tage Sonderurlaub ohne Bezüge oder Erholungsurlaub erforderlich.

  • Für Sachsen in der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung – SächsUrlMuEltVO - geregelt, dort § 13:

    (5) Nimmt der Beamte an einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder einer Kur seines Kindes als aus zwingenden medizinischen Gründen notwendige Begleitperson teil und erfolgt keine Erstattung seiner Bezüge durch Dritte, wird ihm Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge gewährt.
    (6) Soweit für eine in den Absätzen 1 bis 5 genannte Maßnahme kein Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge gewährt wird, weil Dauer oder Häufigkeit nach der Sächsischen Beihilfeverordnung oder der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung überschritten werden, ist auf Antrag des Beamten Urlaub unter Wegfall der Dienstbezüge oder Erholungsurlaub zu gewähren.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

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