Huhu,
folgender Fall:
Partei hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Beauftragt wurde ein Rechtsanwalt in Deutschland, außerhalb des Gerichtsbezirks.
Im KFA werden geltend gemacht:
Die Verbindungskosten für Gespräche zwischen Mandat und Anwalt i.H.v. 71,68. Einzelverbindungsnachweise sind eingereicht, insgesamt Gespräche von einer Dauer von mehr als 4 Stunden.
Daneben werden Auslagen für die Übersendung von einer eidesstattlichen Versicherung und der Vollmacht i.H.v. 103,21 € geltend gemacht.
Sind die Auslagen eurer Meinung nach erstattungsfähig?
Eine gesetzliche Grundlage gibt es im JVEG ja nicht.
Kann man hier einen Vergleich mit fiktiven Kosten einer Informationsreise vornehmen?
Es geht um einstw. Verfügungsverfahren, gegen das Widerspruch eingelegt wurde.
Liebe Grüße
Edit:
Thread verschoben, da hier besser passend.
Ulf, Admin