hallo,
ein Bürger begehrt in der Rechtsantragstelle Beratungshilfe. Der Rechtsanwalt ist allerdings schon vor 1 Woche tätig geworden . Wie verhalte ich mich ? Verweise ich den Bürger auf einen schriftlichen Antrag oder nehme ich den Antrag auf und übersende einen Beschluss ?
Muss der Bürger nicht vor dem Tätigwerden des Rechtsanwaltes den Antrag schon unterzeichnet haben oder ist dies nach neuem Recht nicht mehr erforderlich ?