Dass mittlerweile bereits Klageentwürfe bei den Schreiben auf erstes Anforderungen mitverschickt werden, war interessant zu erfahren. Bisher war mir bekannt, dass es Anfechtungschreiben geben soll, die über 30 Seiten aus BHG-Enscheidungen ziitieren, und damit belegen wollen, dass der Anfechtungsanspruch gerechtfertigt sein soll. Nun ist die Anfechtung nach der InsO eine stark rechtsprechungsgeprägte Materie. Es ist sicherlich zu Einzelfällen gekommen, die durchaus kritischer Hinterfragung bedürfen. Daher ist der Beitrag des WDR durchaus gut, da er auf ein strukturelles Problem des Umgangs mit - vermeintlichen - Anfechtungsansprüchen hinweist. ...
Ich habe einmal das Erlebnis in einer der großen Firmeninsolvenzen der letzten Jahre haben dürfen:
Mit dem ersten Anforderungsschreiben erhielt ich zur Begründung einen Klageentwurf über 204 Seiten, dessen 15.000 Seiten Anlagen als PDF auf CD beigefügt waren.
Es war ein (meiner Ansicht nach) ziemlich gut durchdachter und gut (nachvollziehabr) aufgebauter Entwurf, der nicht nur mit Entscheidungen um sich warf und alles einnebelte.
Er führte jedoch dazu, dass ich zwei/drei Tage brauchte, um den Entwurf zu lesen und auseinander zu dröseln. Und noch einmal mehrere Tage (können auch anderthalb Wochen gewesen sein), um die angegebenen Zahlungen zu prüfen. Dann war ich soweit, das Ganze unserem großen Anwalt kommentiert zu übergeben.
Und der telefoniert zwei Mal mit dem anderen Anwalt und sie einigen sich ohne großes Brimborium auf einen Bruchteil.
Wozu habe ich mir dann vorher die Tage um die Ohren geschlagen?