Hat jemand im TV schon mal ...

  • Dass mittlerweile bereits Klageentwürfe bei den Schreiben auf erstes Anforderungen mitverschickt werden, war interessant zu erfahren. Bisher war mir bekannt, dass es Anfechtungschreiben geben soll, die über 30 Seiten aus BHG-Enscheidungen ziitieren, und damit belegen wollen, dass der Anfechtungsanspruch gerechtfertigt sein soll. Nun ist die Anfechtung nach der InsO eine stark rechtsprechungsgeprägte Materie. Es ist sicherlich zu Einzelfällen gekommen, die durchaus kritischer Hinterfragung bedürfen. Daher ist der Beitrag des WDR durchaus gut, da er auf ein strukturelles Problem des Umgangs mit - vermeintlichen - Anfechtungsansprüchen hinweist. ...

    Ich habe einmal das Erlebnis in einer der großen Firmeninsolvenzen der letzten Jahre haben dürfen:
    Mit dem ersten Anforderungsschreiben erhielt ich zur Begründung einen Klageentwurf über 204 Seiten, dessen 15.000 Seiten Anlagen als PDF auf CD beigefügt waren.
    Es war ein (meiner Ansicht nach) ziemlich gut durchdachter und gut (nachvollziehabr) aufgebauter Entwurf, der nicht nur mit Entscheidungen um sich warf und alles einnebelte.
    Er führte jedoch dazu, dass ich zwei/drei Tage brauchte, um den Entwurf zu lesen und auseinander zu dröseln. Und noch einmal mehrere Tage (können auch anderthalb Wochen gewesen sein), um die angegebenen Zahlungen zu prüfen. Dann war ich soweit, das Ganze unserem großen Anwalt kommentiert zu übergeben.

    Und der telefoniert zwei Mal mit dem anderen Anwalt und sie einigen sich ohne großes Brimborium auf einen Bruchteil.
    Wozu habe ich mir dann vorher die Tage um die Ohren geschlagen?

  • Vielleicht tröstet es Dich, dass der Anwalt, welcher den Klageentwurf erstellt hat, sich wahrscheinlich das Gleiche gefragt hat :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Dass mittlerweile bereits Klageentwürfe bei den Schreiben auf erstes Anforderungen mitverschickt werden, war interessant zu erfahren. Bisher war mir bekannt, dass es Anfechtungschreiben geben soll, die über 30 Seiten aus BHG-Enscheidungen ziitieren, und damit belegen wollen, dass der Anfechtungsanspruch gerechtfertigt sein soll. Nun ist die Anfechtung nach der InsO eine stark rechtsprechungsgeprägte Materie. Es ist sicherlich zu Einzelfällen gekommen, die durchaus kritischer Hinterfragung bedürfen. Daher ist der Beitrag des WDR durchaus gut, da er auf ein strukturelles Problem des Umgangs mit - vermeintlichen - Anfechtungsansprüchen hinweist. ...

    Ich habe einmal das Erlebnis in einer der großen Firmeninsolvenzen der letzten Jahre haben dürfen:
    Mit dem ersten Anforderungsschreiben erhielt ich zur Begründung einen Klageentwurf über 204 Seiten, dessen 15.000 Seiten Anlagen als PDF auf CD beigefügt waren.
    Es war ein (meiner Ansicht nach) ziemlich gut durchdachter und gut (nachvollziehabr) aufgebauter Entwurf, der nicht nur mit Entscheidungen um sich warf und alles einnebelte.
    Er führte jedoch dazu, dass ich zwei/drei Tage brauchte, um den Entwurf zu lesen und auseinander zu dröseln. Und noch einmal mehrere Tage (können auch anderthalb Wochen gewesen sein), um die angegebenen Zahlungen zu prüfen. Dann war ich soweit, das Ganze unserem großen Anwalt kommentiert zu übergeben.

    Und der telefoniert zwei Mal mit dem anderen Anwalt und sie einigen sich ohne großes Brimborium auf einen Bruchteil.
    Wozu habe ich mir dann vorher die Tage um die Ohren geschlagen?

    hey, dann hast Du aber einen geilen Job gemacht !
    Ohne diese (vor-) Arbeit wäre wohl kaum eine Positionsbestimmung dem Anwalt möglich gewesen !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Dass mittlerweile bereits Klageentwürfe bei den Schreiben auf erstes Anforderungen mitverschickt werden, war interessant zu erfahren. Bisher war mir bekannt, dass es Anfechtungschreiben geben soll, die über 30 Seiten aus BHG-Enscheidungen ziitieren, und damit belegen wollen, dass der Anfechtungsanspruch gerechtfertigt sein soll. Nun ist die Anfechtung nach der InsO eine stark rechtsprechungsgeprägte Materie. Es ist sicherlich zu Einzelfällen gekommen, die durchaus kritischer Hinterfragung bedürfen. Daher ist der Beitrag des WDR durchaus gut, da er auf ein strukturelles Problem des Umgangs mit - vermeintlichen - Anfechtungsansprüchen hinweist. ...

    Ich habe einmal das Erlebnis in einer der großen Firmeninsolvenzen der letzten Jahre haben dürfen:
    Mit dem ersten Anforderungsschreiben erhielt ich zur Begründung einen Klageentwurf über 204 Seiten, dessen 15.000 Seiten Anlagen als PDF auf CD beigefügt waren.
    Es war ein (meiner Ansicht nach) ziemlich gut durchdachter und gut (nachvollziehabr) aufgebauter Entwurf, der nicht nur mit Entscheidungen um sich warf und alles einnebelte.
    Er führte jedoch dazu, dass ich zwei/drei Tage brauchte, um den Entwurf zu lesen und auseinander zu dröseln. Und noch einmal mehrere Tage (können auch anderthalb Wochen gewesen sein), um die angegebenen Zahlungen zu prüfen. Dann war ich soweit, das Ganze unserem großen Anwalt kommentiert zu übergeben.

    Und der telefoniert zwei Mal mit dem anderen Anwalt und sie einigen sich ohne großes Brimborium auf einen Bruchteil.
    Wozu habe ich mir dann vorher die Tage um die Ohren geschlagen?

    Dann scheint der andere Anwalt aber nicht sonderlich fit gewesen zu sein, wenn er sich so schnell telefonisch runterhandeln lässt. Bei dem Umfang seines Klageentwurfes ist das ja eigentlich gar nicht möglich und viel zu voreilig. Sollte man mal den anderen Gläubigern in dem Insolvenzverfahren stecken, dass da die Anfechtungsansprüche wohl ein bisschen nachlässig verfolgt werden ...

  • dass da die Anfechtungsansprüche wohl ein bisschen nachlässig verfolgt werden ...

    Das glaube ich kaum!

    Im Grunde genommen laufen doch, von Ansprüchen nach § 131 InsO einmal abgesehen, nahe zu alle Sachverhalte auf einen Vergleich hinaus.

    Oder ist das bei Dir bzw. Deinen Verwaltern anders?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das gibt die Sachverhaltsbeschreibung zwar nicht her, es riecht nach § 133 InsO, ein umfangreiches Verfahren mit x Ansprüchen, so dass man eine bereits herausgehauene Klage auf den Sachverhalt angepasst hat.

    Und da kommt man schnell in die Problematik, ob die notwendigen Tatbestandsmerkmale für sämtliche Zahlungen tatsächlich erfüllt sind, ob man einen Bargeschäftseinwand im Rahmen einer Betriebsfortführung geltend machen kann und, und, und.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Nee nee, der Entwurf war schon ordentlich vorbereitet. Er machte sämtliche Zahlungen seit Beginn der Geschäftsbeziehungen bis zur Insolvenz 2013 (irgendwas zwischen 5 und 10 Jahren) geltend. Und das gegenüber einigen sicherlich hundert Gläubigern in einer mit uns vergleichbaren Situation.

    Unser Anwalt hat hauptsächlich mit dem Bargeschäft argumentiert und es wohl so auf die letzten Monate gebracht.
    Naja, von IV zu IV ist das sicher auch anders möglich, als von mir popligen Hausjuristen eines bösen, bösen Gläubigers zu IV.

    Insofern danke ich Dir, Defaitist herzlich für Dein Lob, das mir übrigens gerade den Vormittag gerettet hat, aber wahrscheinlich wäre es auch ohne meine Vorarbeit so gekommen - gut, die zwei entdeckten Fehler(chen) waren möglicherweise ein kleines Bonbon-Argument.

  • dass da die Anfechtungsansprüche wohl ein bisschen nachlässig verfolgt werden ...

    Das glaube ich kaum!

    Im Grunde genommen laufen doch, von Ansprüchen nach § 131 InsO einmal abgesehen, nahe zu alle Sachverhalte auf einen Vergleich hinaus.

    Oder ist das bei Dir bzw. Deinen Verwaltern anders?

    Natürlich werden oft Vergleiche in den 133er-Sachen geschlossen. Ich meine doch nur, dass man vorher zumindest ein bisschen verhandeln und nicht gleich nach zwei Telefonaten die Waffen strecken sollte und sich dann noch 'auf einen Bruchteil' vergleichen.

  • Gerade wenn eine Sache gut vorbereitet ist, schaffe ich es bei Gegnern, die ebenfalls Ahnung von der Materie haben, in 10 min einen Vergleich auszuhandeln. Ich hasse es, wenn sich die Beteiligten aufführen, als wären sie auf einem orientalischen Basar!

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Gerade wenn eine Sache gut vorbereitet ist, schaffe ich es bei Gegnern, die ebenfalls Ahnung von der Materie haben, in 10 min einen Vergleich auszuhandeln. Ich hasse es, wenn sich die Beteiligten aufführen, als wären sie auf einem orientalischen Basar!

    Stimmt, nichts ist schlimmer als der beste Freund des Gegners, der ansonsten nur Scheidungen bearbeitet.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ... Ich hasse es, wenn sich die Beteiligten aufführen, als wären sie auf einem orientalischen Basar!

    Heißt das, Du stellst keine Vergütungsanträge beim Insolvenzgericht ;)?

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!