(...)
Meines erachtens gibt es bei dieser Umwandlung nach 4 Wochen keine Rückwirkung zum 1. des Monats, sondern rein für die Zukunft ab 02.02.Das Guthaben zum 01.02. ist vollständig für den Gläubiger gepfändet, ohne jeden Schutz (da kein P-Konto als einzigen Schutz bei Kontopfändung).
Ah, okay. Dann ginge tats. nur noch 765a mit Argumentation aus 42 IV SGB II.