Rückabwicklung not. Kaufvertrag bei unbekannt verzogener Käuferin

  • Folgendes Problem: Fiskalerbschaft liegt vor, da sämtliche Erben ausgeschlagen haben. Erblasser hat seine ETW in 2013 not. veräußert, Kaufpreis wurde von Käuferin nie bezahlt, da der Erblasser wenige Wochen nach der Beurkundung zwei Eigentümergrundschulden bestellt hatte, welche nach wie vor teilweise valutieren. Insolvenzeröffnungsgründe werden nunmehr (im Gutachterstatus) geprüft.

    Käuferin (Tschechin) ist nicht mehr ausfindig zu machen, Auflassungsvormerkung wurde im GB eingetragen. Kaufpreis würde zwar zur Begleichung der vorhandenen Verbindlichkeiten ausreichen, aber wird ja mangels Kontakt zur verschollenen Käuferin wohl nicht mehr bezahlt.

    Bei einer Rückabwicklung müsste die Käuferin ja handeln (Erklärung Notar). Wie kann ein solches Problem gelöst werden. Evtl. die Käuferin per öffentliche Klage auf Rückabwicklung des KVs und Zustimmung zur Löschung der Auflassungsvormerkung verklagen? Ich kann zudem ja nicht einmal den Rücktritt vom Kaufvertrag o.ä. ggü. der Käuferin erklären.

  • Sind die Grundschulden vor der AV des Käufers eingetragen? -> Versteigern, Ende

    Sind die Grundschulden nach der AV des Käufers eingetragen? -> Käuferin in Verzug bringen (Aufforderung zur Zahlung Zug um Zug gegen Löschung der Grundschulden, was Käufer übrigens schon wegen der Vormerkungswirdrigkeit verlangen kann), Rücktritt erklären, Klagen, fertig.

    Hier sieht man übrigens schön, warum von Zeit zu Zeit Anderkontenabwicklung eben doch OK ist. Auch wenn es extra kostet. Die Kosten die jetzt anfallen sind um ein Vielfaches höher.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Danke. GSen sind leider nach AV eingetragen. Von daher war meine Überlegung in die richtige Richtung. Ja, mit einem Treuhänder hätte es wohl die nun vorliegenden Probleme nicht gegeben.

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