Liebe Kolleg(inn)en,
vorweg schicken möchte ich, dass ich mir eigentlich sehr sicher in meiner Rechtsansicht bin, möchte aber jeden Zweifel ausräumen und Euch zu folgendem Fall befragen:
Der Schuldner wird wegen einer offenen Forderung i. H. v. ca. 14.000 € vom Finanzamt (Gläubiger) gepfändet.
Er verfügt über eine monatliche Rente i. H. v. 875 € sowie monatliche Zahlungseingänge i. H. v. 750 €.
Bei diesen Zahlungseingängen i. H. v. 750 € handelt es sich um Ratenzahlungen aus einem Grundstücksverkauf, die er vom Käufer noch bis zum Jahre 2024 erhält.
Das Finanzamt hat nun diese monatlichen Raten beim Käufer gepfändet, so dass der Schuldner nur noch über seine Rente i. H. v. 875 € verfügt.
Das Haus, in dem der Schuldner selbst lebt, ist finanziert. Die monatlichen Darlehensraten betragen mehr als 600 €. Somit verbleibt ihm zur Lebenshaltung nur noch ein Betrag von ca. 275 €. Er begehrt Pfändungsschutz (und zwar der Gestalt, dass man Rente und Rateneingänge addiert und dann gem. Tabelle zu § 850 c ZPO die Pfändungsbeträge ermitteln soll).
Ich beurteile das so, dass er (selbstverständlich) keinen Pfändungsschutz erhalten kann, da es sich letztlich nicht um geschütztes Einkommen handelt, sondern um den Kaufpreis für eine Immobilie.
Hinzu kommt, dass die Abzahlung der von ihm selbst bewohnten Immobilie der Vermögensbildung dient.
Liege ich da richtig?
Vielen Dank schon mal vorab!
Vollstrecki