Pfändungsschutz für Einkünfte aus Hausverkauf

  • Liebe Kolleg(inn)en,

    vorweg schicken möchte ich, dass ich mir eigentlich sehr sicher in meiner Rechtsansicht bin, möchte aber jeden Zweifel ausräumen und Euch zu folgendem Fall befragen:

    Der Schuldner wird wegen einer offenen Forderung i. H. v. ca. 14.000 € vom Finanzamt (Gläubiger) gepfändet.

    Er verfügt über eine monatliche Rente i. H. v. 875 € sowie monatliche Zahlungseingänge i. H. v. 750 €.
    Bei diesen Zahlungseingängen i. H. v. 750 € handelt es sich um Ratenzahlungen aus einem Grundstücksverkauf, die er vom Käufer noch bis zum Jahre 2024 erhält.

    Das Finanzamt hat nun diese monatlichen Raten beim Käufer gepfändet, so dass der Schuldner nur noch über seine Rente i. H. v. 875 € verfügt.

    Das Haus, in dem der Schuldner selbst lebt, ist finanziert. Die monatlichen Darlehensraten betragen mehr als 600 €. Somit verbleibt ihm zur Lebenshaltung nur noch ein Betrag von ca. 275 €. Er begehrt Pfändungsschutz (und zwar der Gestalt, dass man Rente und Rateneingänge addiert und dann gem. Tabelle zu § 850 c ZPO die Pfändungsbeträge ermitteln soll).

    Ich beurteile das so, dass er (selbstverständlich) keinen Pfändungsschutz erhalten kann, da es sich letztlich nicht um geschütztes Einkommen handelt, sondern um den Kaufpreis für eine Immobilie.
    Hinzu kommt, dass die Abzahlung der von ihm selbst bewohnten Immobilie der Vermögensbildung dient.

    Liege ich da richtig?

    Vielen Dank schon mal vorab!

    Vollstrecki

  • Da hier das Finanzamt pfändet, wäre auch dieses Amt zunächst mal für Pfändungsschutzanträge zuständig.
    Bei Gericht sollte es dazu ja auch gar keine Akte geben oder?

    indeed, §§ 256, 309, 319, 347 AO, § 33 FGO - siehe schon OLG Hamm 14 W 60/94 in Rpfleger 1995, 170 f. und LG Mönchengladbach, 30.03.2012 - 5 T 65/12

    edit - nicht vom ersten Link verwirren lassen und ggf. bei Interesse das 1995er-Papier-Format oder die RPfleger-CD bemühen...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !


  • In der grundsätzlichen Sache selbst würde ich das auf den ersten Blick nicht ganz so selbstverständlich abschlägig beurteilen, sondern vielmehr dazu tendieren, die Rente und Ratenzahlungen aus dem Grundstücksverkauf zusammenzurechnen; dann c-Tabelle und entsprechende Belassen-Entscheidung nach i.

    Allerdings sehe ich vorliegend (FA-Pfändung) dafür auch keine sachliche Zuständigkeit des VG.

  • Hallo Zusammen!

    Vielen Dank erstmal für Eure Antworten! :)

    Ja, es stimmt, dass die Zuständigkeit beim FA liegt.

    Wir haben eine recht produktive Zusammenarbeit mit den hiesigen Schuldnerberatungsstellen, die auch in derartigen Fragen sich gerne mal an das Gericht wenden.


    Wie ich es heraus lese, wäre dann ja die Möglichkeit einer Zusammenrechnung und Beurteilung nach § 850 c ZPO doch gar nicht so abwegig.

    Mich "stört" daran dennoch, dass der Schuldner durch die Ratentilgung letztlich ja Vermögen aufbaut, das FA aber in die Röhre gucken würde.

    Hätte der Schuldner - wie eigentlich üblich - den Kaufpreis aus dem Hausverkauf auf einen Schlag bekommen, hätte er ja auch keinen Pfändungsschutz erhalten.
    Andererseits könnte ja das FA sich ein Recht im Grundbuch eintragen lassen (und ggf. die ZV betreiben).

    Ich werde jedenfalls die Idee an die Schuldnerberatung weiter leiten.

    Nochmals vielen Dank!


    LG, Vollstrecki

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