Ist jetzt zwar etwas außerhalb der Saison, aber bevor man sich wieder im November und Dezember in ewigen Suchen verstrickt, dachte ich, wir könnten hier einmal die Bestimmungen und Entscheidungen zur Pfändbarkeit von Sonderzahlungen/ Weihnachtsgeld sammeln.
ZitatDie Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD/VKA ist keine „Weihnachtsvergütung” iSv. § 850a Nr. 4 ZPO. Sie ist deshalb nach dieser Vorschrift auch nicht teilweise pfändungsfrei.
BAG; Urteil vom 18.5.2016, AZ: 10 AZR 233/15
Zitat
§ 850 a Nr. ZPO; TVöD BT-S § 441. „Weihnachtsvergütung“ i. S. von § ZPO § 850 a Nr. 4 ZPO kann nicht nur die klassische „Weihnachtsgratifikation“, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Beitrag zu den erhöhten Aufwendungen zahlt, sondern auch eine Sondervergütung für erbrachte Arbeit sein, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfests gezahlt wird.
2. Der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung nach § § 44 Absatz I 2 TVöD BT-S ist keine „Weihnachtsvergütung“ i. S. von § 850 a Nr. 4 ZPO
BAG, Urt. v. 14. 3. 2012 − 10 AZR 778/10
Niedersachsen:
Pfändbarkeit der Sonderzahlung nach § 63 NBesG
RdErl.d. MF v. 1.2.2017
- VD4 1111/1, 1167/1 -
Nds. MBl. Nr. 5/2017 S. 159