Ausschlagung und Nutzung PKW

  • Schönen guten Nachmittag!

    Kurze Frage:
    Erblasserin -verwitwet- hinterlässt 1 Tochter und diese hat 1 volljährigen Sohn.
    Tochter + Enkel schlagen die Erbschaft wegen Überschuldung aus einem noch hoch valutierenden Privatkredit aus.

    Die Wohnung der Erblasserin wurde bereits vor Erbausschlagung durch die Tochter gekündigt und wird demnächst (aus Anstand wie sie sagt) beräumt an den Vermieter übergeben. Die kleine Wohnung befindet sich in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen. Das Konto läuft sich in den nächsten 3 Monaten durch Miete, Kreditrate etc. auf Null.

    Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass die Erblasserin bis zum Tod noch mit einem Kleinwagen fuhr, den sie sich damals noch vor ca. 13 Jahren zusammen mit ihrem Ehemann kaufte.
    Diesen Kleinwagen nutzt aktuell der Enkel, der ja ausgeschlagen hat. Das Auto steht vor dem Wohnhaus des Enkels und wird durch ihn gefahren. Das Autokennzeichen ist auch weiterhin dasselbe.

    Habe ich als Nachlassgericht noch irgendetwas zu veranlassen? Gerade im Hinblick, dass ja der Ausschlagende erklärt hat, dass er über Nachlassgegenstände nicht verfügt.
    Der Eigentümer des PKW anhand des Fahrzeugbriefes ist mir nicht bekannt. Es spricht meines Erachtens jedoch viel dafür, dass es die Erblasserin selbst ist oder vielleicht sogar ihr vorverstorbener Mann noch ist.
    Aktuell ist die Nachlassakte weggelegt.

    Danke fürs Antworten
    Döner

  • ... dass die Erblasserin bis zum Tod noch mit einem Kleinwagen fuhr ...

    Besitz begründet Vermutung für Eigentum, dann hat sie wohl das Auto nicht noch zu Lebzeiten dem Enkel geschenkt.

    Diesen Kleinwagen nutzt aktuell der Enkel, der ja ausgeschlagen hat.

    Sieht nach sicherungsbedürftigem Nachlass aus. Auch wenn der 13 Jahre alte Kleinwagen wahrscheinlich kaum was wert ist, könnte man dem Enkel einen Nachlasspfleger auf den Hals hetzen.

  • ... dass die Erblasserin bis zum Tod noch mit einem Kleinwagen fuhr ...

    Besitz begründet Vermutung für Eigentum, dann hat sie wohl das Auto nicht noch zu Lebzeiten dem Enkel geschenkt.

    Diesen Kleinwagen nutzt aktuell der Enkel, der ja ausgeschlagen hat.

    Sieht nach sicherungsbedürftigem Nachlass aus. Auch wenn der 13 Jahre alte Kleinwagen wahrscheinlich kaum was wert ist, könnte man dem Enkel einen Nachlasspfleger auf den Hals hetzen.

    wenn der Wagen gut gepflegt ist, sind da schon mal je nach Modell 500 € bis 1000 € drin

  • ... dass die Erblasserin bis zum Tod noch mit einem Kleinwagen fuhr ...

    Besitz begründet Vermutung für Eigentum, dann hat sie wohl das Auto nicht noch zu Lebzeiten dem Enkel geschenkt.

    Diesen Kleinwagen nutzt aktuell der Enkel, der ja ausgeschlagen hat.

    Sieht nach sicherungsbedürftigem Nachlass aus. Auch wenn der 13 Jahre alte Kleinwagen wahrscheinlich kaum was wert ist, könnte man dem Enkel einen Nachlasspfleger auf den Hals hetzen.

    Man KÖNNTE, ich würde hier jedoch nicht extra eine Nachlasspflegschaft einrichten.

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