Hallo zusammen, vielleicht habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf, aber ich brauche einen Praxisrat.
Ich habe einen Unterhaltstitel, in dem der KiV verurteilt wird, der KiM
1) Unterhalt für Kind (1)
2) Unterhalt für Kind (2)
zu zahlen.
Der ursprüngliche Beschluss wurde noch mit 1 Berichtigungs-, 1 Ergänzungsbeschluss und 1 Beschluss des OLG verbunden, aber immer steht der Anspruch der Mutter zu.
Nun kommt der Antrag, "den Titel auf die beiden mittlerweile volljährigen Kinder umzuschreiben".
Also ist jetzt eine Klausel gem. § 727 fällig.
Übrigens wurde der Titel hinsichtlich eines Teilbetrages hinsichtlich Kind 2 auf das Land bzw. die Unterhaltsvorschusskasse umgeschrieben.
Wie mache ich das jetzt praktisch?
Mache ich eine Klausel gem. § 727 ZPO, die ich Kind 1 und Kind 2 'gemeinschaftlich' erteile?
Oder mache ich eine vollstreckbare Teilausfertigung hinsichtlich Kind 1 ("hinsichtlich der Unterhaltsansprüche für Kind X"), entsprechenden Vermerk für die ursprüngliche Ausfertigung und dann eine Klausel nach § 727 für die restlichen Unterhaltsansprüche der ursprünglichen Ausfertigung?
Vermutlich ist das Basic-Kram, aber ich und die befragten Kollegen stehen auf dem Schlauch.
Danke im Voraus!