Übergang Staatskasse, beide Parteien haben PKH

  • Hallo zusammen,

    bitte helft mir bei meiner Berechnung des Übergangs auf die Staatskasse. Ich hab es jetzt von zwei verschiedenen Programmen rechnen lassen und bekomme unterschiedliche Ergebnisse, so dass ich nun völlig verwirrt bin.

    Beide Parteien haben PKH ohne Raten.

    Antragsteller trägt 42 % der Kosten. Es wurde eine Vergütung in Höhe von 951,88 € gemäß § 49 RVG aus der Staatskasse bezahlt. Wahlanwaltsvergütung: 1332,68 €.
    Antragsgegner trägt 58 % der Kosten. Es wurde eine Vergütung in Höhe von 847,88 € gemäß § 49 RVG aus der Staatskasse bezahlt. Wahlanwaltsvergütung: 1228,68 €.

    Meine Berechnung:

    Summe Wahlanwaltsvergütung: 2561,36 €. Dabei müsste der Antragsgegner 256,91 € an den Antragssteller erstatten.
    Summe PKH-Vergütung: 1799,76 € + Erstattungsanspruch (256,91 €) = 2056,67 €.
    Abzüglich Wahlanwaltsvergütung Antragssteller (1332,68 €) = 723,99 €.

    Ist dies nun mein Übergang? Oder Rechne ich das vollkommen falsch? So wird es von Forum Star berechnet, könnte aber natürlich sein, dass ich irgendwo was falsch eingegeben habe...:gruebel:

  • Falls ich jetzt nicht selbst verwirrt bin (mache auch schon länger keine Kostensachen mehr), hast Du doch gar keinen Übergang:

    Wahlanwaltsvergütung: 1.332,68 €
    erstattet aus Staatskasse: 951,88 €

    => noch offen: 380,80 €

    Anspruch gegen Antragsgegner: 256,91 € (geringer, also in voller Höhe festzusetzen)

    Staatskasse holt sich irgendwann ggf. (bei Verbesserung der Einkommensverhältnisse) die jeweils gezahlte PKH-Vergütung (und Gerichtskosten) zurück

  • Wie S.H. schon gesagt hat, habe ich beide PKH-Vergütungen eingetragen und in die Berechnung einfließen lassen. Deswegen hat es Forum Star falsch ausgerechnet. Als ich dann nur die eine Vergütung eingegeben habe, hat es gepasst, so wie hier beschrieben.

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