Die Stadtverwaltung hat einen Pfüb beantragt wegen ausstehender Kindertagesstättenbeiträge in Höhe von ca. 1.200 €.
Als Schuldner des Vollstreckungsbescheides ist die Mutter eines Kindes (geb. 2010) angegeben.
Drittschuldner ist der Vater des Kindes.
Gepfändet werden sollen die Unterhaltsansprüche des Kindes an den Vater, die ja die Mutter für das Kind bekommt.
M.E. liegt keine Gläubigeridendität vor, da Schuldner ist die Mutter - und Gläubiger des Anspruches ist nicht die Mutter, sondern das Kind.
Die Mutter erhält lediglich die Unterhaltsleistungen vom Vater, da das Kind noch minderjährig ist.
Es liegt außerdem keine Forderung nach § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO vor, die von vornherein unpfändbar wäre.
Was mich allerdings nachdenklich stimmt ist, dass ja wegen Kindertagesstättenbeiträge gepfändet wird - was ja auch mit Leistungen für das Kind zu tun hat.
Was meint ihr?