Keine Treuhänderbestellung in der Wohlverhaltensphase

  • Und wenn's ganz blöd läuft, fällt Dir auch noch der Himmel auf den Kopf ;) (und nicht dem Bezi ;)):wechlach:. Nee, kann alles natürlich sein, aber du hast ja auch noch die 4 Jahre Nachhaftungsphase. Und wer sich sicher sein will, kann ja alle zwei Monate beim Schuldner nachfragen, wovon er lebt und dann die Stundung aufheben, wenn der sich nicht meldet. Wie gesagt, wir sprechen hier von Fällen, wo nicht mal die Gläubiger anmelden, weil sie es für sinnlos halten, überhaupt anzumelden. Aber man muss es ja auch nicht machen. Ich habe bei der Nichtbestellung jedenfalls keine Bedenken.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • @ mosser: und allgemein

    mit der Treuhänderbestellung werden die Verfahrenskosten um der "Vollstreckung" der Verfahrenskosten unsinnig erhöht (Vollstreckung wg. der Verfahrenskosten -> verfassungsrechtlich bedenklich, wenn dies völlig aussichtslos ist).
    Da die Staatskasse dies auch in absolut aussichtslosen Fällen trägt, bin ich nicht so sehr davon überzeugt, ob der Gesetzgeber mit seiner Regelung den knap am Sozialhilfeniveau lebenden Rentner zu einer besonderen Anstrengung bringen wollte, die Verfahrenskosten innerhalb von 5 Jahren (die ja immer höher werden) zu begleichen.
    ABer dem Gesetzgeber ist eine entsprechende Einschätzungsprärogative zuzubilligen. Er will dies, ergo: schmeißen wir die Kohle raus, so good so far, slow down, ha ha.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ist eh alles gut, habe ja gesagt, dass ich es nicht weiß.
    Weiß auch nicht, wieso ich da jetzt so viel geschrieben habe. :D

    :nixweiss:

    Kein Problem, ist doch völlig Ok. Das hier ist ein Forum und da kann man auch mal Brainstorming durchführen und mal alles durchkauen. Aber nochmal ergänzend. Wenn "was zu holen wäre" ist es doch so oder so die gleiche Situation. Wenn der Schuldner das nicht dem Gericht mitteilt (auf Grund der Stundung), warum sollte er es dann dem Treuhänder mitteilen? Und Erbschaft oder Traumjobs dürften wirklich sehr weit von der Realität sein. Ich hatte in meinen 15 Jahren - wenn ich mich recht erinnere - 6 Fälle. 1 Mutter mit 4 Kleinkindern, 2 mit Altersrente, 1 mit Heimunterbringung, 1 EU-Rente und einer, der keine Ausbildung hatte und noch nie richtig gearbeitet hat. Das einer von denen den Vorstandsposten bei VW erhält ist theoretisch möglich, aber doch unwahrscheinlich.

    Aber stimmt schon. man kann auch durchaus einfach einen Treuhänder bestellen und gut ist.

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  • :daumenrau
    auf den punkt gebracht !

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    :daumenrau

  • ..Das einer von denen den Vorstandsposten bei VW erhält ist theoretisch möglich, aber doch unwahrscheinlich.

    Insbesondere, wenn da zukünftig sowieso ein Deckel draufkommen soll.


    Aber trotzdem, es ist so gewollt und dann soll man es so machen. Die Kostenseite spielt da keine Rolle.

    Ich erinnere mich dunkel an einen Vorstoß, dass man bei der Feststellung der Masselosigkeit im Antragsverfahren, es über § 26 InsO abbügeln und den Schuldner gleich in die WVP überführen wollte. Hätte sicherlich auch viel Geld gespart, hat aber nicht interessiert.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • PN an Mosser :)


    ..und warum nicht an mich ? :confused::mad:

    Neidisch? :strecker

    Weil er wie ich RPfleger ist und mir evtl. weiterhelfen kann wie sie es da praktisch machen. :)

    ...Und weil wir bei dieser Gelegenheit nochmal fürchterlich über Insolvenzverwalter herziehen können ;).

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