hallo,
es liegt mir ein Antrag zur Wohnungskündigung vor. Ich habe eine Verfahrenspflegerin bestellt. Aus ihrer Stellungnahme ergibt sich, dass sie den Betreuten besucht habe und er zu keiner sinngemäßen Äußerung in der Lage sei.
Muss ich trotzdem den Betreuten noch zwingend anhören ?