Erhöhung der Vergütung

  • ... spätere Beförderungen, weniger Stellen insgesamt, usw. ...

    Ich wundere mich auch ein wenig:

    Uns wird immer gesagt: Das Land hat kein Geld.

    Aber trotzdem (oder vielleicht deswegen? :eek: :)) wird jetzt gerade "gleichzeitig" über eine Erhöhung des Schonbetrags gesprochen (laut Drucksache ist mit Kosten in Höhe von 10 Mio. zu rechnen) und über eine Erhöhung der Betreuervergütung (ich konnte leider in der Bundesdrucksache nicht finden, mit wie viel Euro diese Kosten angesetzt werden).

    Wenn es durch die Erhöhung der Betreuervergütung zu mehr Qualität käme, wäre ich auch dafür.

    Ich kann nur für meinen Bezirk sprechen und habe hier eher Zweifel. Hier ist die Qualität der Betreuerarbeit durchaus verbesserungswürdig (und das ist nett formuliert). Meine Befürchtung: Die "Qualität" bleibt wie sie ist, wird halt kümnftig nur besser bezahlt.

    Und die fehlende Qualität ist im hiesigen Beritt nicht darauf zurückzuführen, dass die Betreuer zu wenig verdienen würden, oder das wir zu wenige Betreuer hätten. Nein, hier werden als Betreuer oft Personen bestellt, die es ihrem gelerneten Beruf nicht geschafft haben. Getreu dem Motto: Betreuer kann jeder werden (was bei uns leider auch stimmt). Aber spätestens jetzt wird es off-topic...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Moin,

    was mich mal brennend interessieren würde sind 2 Dinge:

    1. Was ist für Dich "Qualität in der Betreuungsführung"
    2. Woran machst Du fest, daß "jede gescheiterte Existenz" Betreuer werden kann?

    Nur am Rande: Wir sind i.d.R. Nicht-Juristen, d.h. manch Ding in der ZPO ist im Dunkel. Dennoch führe ich z.B. meine sozialger. Verfahren i.d.R. erfolgreich selbst, übe mich in Zivilrecht wenn´s nicht zu komplex wird, schlage mich mit sehr *hüstel* interessanten Menschen herum usw. Feierabend ist selten vor 18.00 Uhr und jeder Pfurz meint, mich "rund um die Uhr" belästigen zu können (z.B. nachts um 2.00 Uhr "Hier ist die Klinik XY, Herr Z möchte uns jetzt verlassen und weiß nicht, wie er nach Hause kommen kann", mit Heimen, die schlicht zu blöd sind ne Rechnung zu schreiben, mit Sozialämtern die rein per Definition Recht haben, egal was für´n Strunz die verzapfen. Glaube bloß nicht, daß ich von wilden Vermietern, Pflegekräften usw höflich oder wenigstens angemessen angesprochen werde. Ihr habt da den Schutz der Justiz.

    Nein, ich bin kein Held und halte mich keinesfalls für ne Ausnahme. Die mir bekannten BB arbeiten auch so.

    Wohlgemerkt: Manch Feinheit in den Tiefen des Rechts ist mir sicher verborgen. Aber gibt es da nicht eigentlich Beratungspflicht?

    Und was den Sozialneid betrifft: Ich habe schtudiert, eine staatliche Anerkennung erworben, etwas Erfahrung im Knast, in Behörden und in der Behandlung gesammelt bevor ich BB wurde. Das hatte für 5 Jahre ein sehr knappes Einkommen zur Folge. Ach, was zahlst Du eigentlich für die Rente und die GKV???

  • Bevor man sich hier die Köpfe einschlägt:

    Es wird niemand gezwungen, Beamter zu werden (oder zu bleiben) und schlecht zu verdienen. Und wohlgemerkt: Nach meiner Ansicht verdienen auch diejenigen Rechtspfleger zu wenig, die in den bestbezahlenden Bundeländern tätig sind. Man braucht sich nur den Nettostundensatz auszurechnen und dann weiß man Bescheid.

    Es wird ebenfalls niemand gezwungen, Berufsbetreuer zu werden (oder zu bleiben) und dort in Anbetracht eines zu niedrigen Nettostundensatzes schlecht zu verdienen.

    Man kann es drehen und wenden wie man will: Was die Arbeit wert ist, bemisst sich eben nach dem Stundenlohn und nicht nach dem, was man (vermeintlich hoch) monatlich erhält. Wenn ich für einen Nettostundenlohn von 150 € arbeite, habe ich bei 40 Monatsstunden netto 6.000 €. Das ist also in etwa das doppelte Nettogehalt eines Rechtspflegers (in den ersten Gehaltsstufen sogar weit mehr als das Doppelte) und ich verdiene es zudem in einem Viertel der üblichen monatlichen Arbeitszeit. Selbst wenn man nur von 100 € Nettostundenlohn ausgeht, sind es immer noch 4.000 € netto mit einem Viertel der üblichen Arbeitszeit. Wer sich dies - als ganz normales Rechenexempel - vor Augen hält, braucht sich über unqualifizierten Nachwuchs nicht zu wundern.

    Was die Berufsbetreuer angeht, so lässt sich nicht leugnen, dass die sich mittlerweile über mehr als ein Jahrzehnt hinziehende extreme Unterbezahlung negativ auf die Qualität der Betreuerarbeit ausgewirkt hat, weil viele für dieses wenige Geld - ganz zu Recht - nicht mehr arbeiten wollten. Das soll aber keineswegs die Arbeit derjenigen schmälern, die bei der Stange geblieben sind und einerseits gute Arbeit abliefern, aber andererseits praktisch fast keine Freizeit mehr kennen, weil man sich finanziell nur über Wasser halten kann, wenn man die niedrige Bezahlung "in der Masse" (auch zeitlich gesehen!) ausgleichen kann.

    Aus dem warmen Büro heraus lässt sich leicht lästern und vom kalten Parkplatz des Bezirkskrankenhauses aus ist leicht fluchen. In dieser Hinsicht hat sicher keiner dem anderen etwas vorzuwerfen!


  • Vorab, weshalb sollten Beamte etwas für die GKV zahlen? Wir müssen uns (teilweise) selbst versichern, entweder kompletten Betrag der GKV tragen oder einer PKV beitreten.

    Ansonsten zu deinen Fragen, wobei 1 und 2 irgendwie zusammengehören:

    Qualität in der Betreuungsführung kann man als Gericht nur sehr am Rande beurteilen (wenn sich nicht gerade Beschwerden von anderen Behörden, Heimen, Betroffenen usw. über den Betreuer häufen). Aber es fällt schon auf, dass manche Berufsbetreuer schon Probleme bei der jährlichen Rechnungslegung haben. Bei Sachverhalten, die vom Standardfall abweichen, wird sich stets hilfesuchend an das Gericht gewandt (alternativ für jeglichen Sachverhalt ein RA beauftragt). Häufig fällt dann anhand der Fragen auf, dass der Anrufer rechtlich nicht gerade viel Ahnung hat. Natürlich gibt es eine Beratung durch das Betreuungsgericht, aber die hat eben auch Grenzen.

    Letztlich werden sich derartige Probleme wohl erst verringern, wenn ein Studiengang für Berufsbetreuer geschaffen wird, in dem alles Wichtige (rechtlich und sozial) vermittelt wird.

    Derzeit kann tatsächlich "jeder" Berufsbetreuer werden, ob nun Rettungsassistent, Koch, Schlosser usw., ggf. auch nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit. Selbst bei geeigneteren Vorausbildungen (z. B. Sozialpädagoge) fehlt es häufig am rechtlichen Hintergrund.

  • Eigentlich wollte ich zu den letzten Kommentaren nicht äußern da da vieles in die falsche Richtung geht. Sowohl von meinem Kollegen als auch von den Rechtspflegern.

    Was mir allerding etwas sauer aufstößt sind 3 Punkte

    1.
    Frog schrieb:
    "Letztlich werden sich derartige Probleme wohl erst verringern, wenn ein Studiengang für Berufsbetreuer geschaffen wird, in dem alles Wichtige (rechtlich und sozial) vermittelt wird."
    Ein Studiengang mit "rechtlich und sozial" ist relativ unsinnig wenn man die Aufgabenkreise Gesundheissorge und Finanzen hat. Vielleicht sollte noch ein Medizinstudium und eine Bänkerlehre dazu kommen um die eiermilchlegende Wollsau richtig fit zu machen. Für 50 € Stundenlohn übrigens. Dafür kommt hier nichtmal nen Elektriker.

    2.
    Frog schrieb:
    "Bei Sachverhalten, die vom Standardfall abweichen, wird sich stets hilfesuchend an das Gericht gewandt (alternativ für jeglichen Sachverhalt ein RA beauftragt)"
    Klar hole ich mir bei Rechtsstreitigkeiten mit Vermietern, Sozialämtern etc. Hilfe bei einem Fachanwalt wenn ich nicht weiter komme. Schließlich geht es auch um Haftungsfragen. Ausserdem frage ich tatsächlich einen Arzt bei gesundheitlichen Fragen oder einen Bänker bei Geldanlagen. Dazu bin ich sogar verpflichtet wenn ich eine betreuungsgerichtliche Genehmigung möchte bei Geldanlagen oder Angelegeheiten die die Gesundheit betreffen. Weshalb es deshalb verwerflich sein soll einen Anwalt zu beauftragen verstehe ich nicht.

    3.
    Frog schrieb:
    "Derzeit kann tatsächlich "jeder" Berufsbetreuer werden, ob nun Rettungsassistent, Koch, Schlosser usw., ggf. auch nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit. Selbst bei geeigneteren Vorausbildungen (z. B. Sozialpädagoge) fehlt es häufig am rechtlichen Hintergrund."
    Naja, es liegt ja beim Gericht wen man als Betreuer bestellt. Ich könnte mich ja auch bei der Deutschen Bahn als neuer Vorstandschef bewerben ohne die gewünschten Qualifikationen zu haben. Das Gericht muss ja nicht jeden nehmen der sich meldet.
    Was ist genau mit rechtlichem Hintergrund gemeint? Betreuungsrecht? Dafür gibt es doch genügend Seminare die angeboten werden. Diese sollten allerdings auch besucht werden bzw. bei der Erst-Bestellung nachgewiesen werden.

    Seien Sie mir nicht böse Frog aber ich denke viele Rechtspfleger haben wenig Ahnung vom tatsächlichen Alltag eines Betreuers, sowie der Betreuer wenig Ahnung vom Alltag eines Rechtspflegers hat (ich würde wahrscheinlich bei der ein oder anderen Rechnungslegung auch die Hände über den Kopf zusammenschlagen). Vielleicht sollte es tatsächlich entsprechende Praktika geben während der Rechtspfleger Ausbildung bzw. Möglichkeiten für einen Betreuer mal 2-3 Tage einem erfahrenen Rechtspfleger über die Schulter zu blicken.

    Lieben Gruß von der Ostsee


  • Bei dem Mangel an Interessenten für die Tätigkeit als Berufsbetreuer schlägt die hiesige Behörde sehr großzügig vor. Die Bestellung erfolgt durch den Richter und wir Rechtspfleger haben dann manchmal den Salat (salopp gesagt). Ob entsprechende Seminare als Voraussetzung für den Vorschlag als Berufsbetreuer gefordert werden, scheint mir eher nicht der Fall. Manche holen diese dann nach erfolgter Bestellung nach, aber wohl auch nicht alle (bezahlt ja niemand, ist daher gerade nach längerer Arbeitslosigkeit auch finanziell schwierig.)

    Die Praktika wären tatsächlich eine gute Idee, um Einblick in die Arbeitswelt der "Gegenseite" zu erhalten.

  • Man kann es drehen und wenden wie man will: Was die Arbeit wert ist, bemisst sich eben nach dem Stundenlohn und nicht nach dem, was man (vermeintlich hoch) monatlich erhält. Wenn ich für einen Nettostundenlohn von 150 € arbeite, habe ich bei 40 Monatsstunden netto 6.000 €. Das ist also in etwa das doppelte Nettogehalt eines Rechtspflegers (in den ersten Gehaltsstufen sogar weit mehr als das Doppelte) und ich verdiene es zudem in einem Viertel der üblichen monatlichen Arbeitszeit. Selbst wenn man nur von 100 € Nettostundenlohn ausgeht, sind es immer noch 4.000 € netto mit einem Viertel der üblichen Arbeitszeit. Wer sich dies - als ganz normales Rechenexempel - vor Augen hält, braucht sich über unqualifizierten Nachwuchs nicht zu wundern.

    Das halte ich aber nicht für ein repräsentatives Beispiel. Vom Nettogehalt sind auf jeden Fall Einkommensteuer, Krankenversicherung und Altersvorsorge abzuziehen. Sobald noch separater Büroraum oder Angestellte im Spiel sind, wird es teurer. Man ist so oder so darauf angewiesen, dass die Einnahmen mehr oder weniger konstant bleiben (oder aus Rücklagen Durststrecken überwunden werden können).

    Wenn Du das für Dich so umsetzen kannst, aus Deiner Tätigkeit bei vermindertem Stundenaufwand substantielle Einnahmen zu generieren, hast Du dafür meine ehrlich gemeinte Anerkennung.

    Aus meiner Sicht ist das aber nicht verallgemeinerungsfähig, denn der Zusammenhang zwischen einem dreistelligen Stundensatz und unqualifiziertem Nachwuchs erschließt sich mir nicht.

  • Bei dem Mangel an Interessenten für die Tätigkeit als Berufsbetreuer schlägt die hiesige Behörde sehr großzügig vor. Die Bestellung erfolgt durch den Richter und wir Rechtspfleger haben dann manchmal den Salat (salopp gesagt). Ob entsprechende Seminare als Voraussetzung für den Vorschlag als Berufsbetreuer gefordert werden, scheint mir eher nicht der Fall. Manche holen diese dann nach erfolgter Bestellung nach, aber wohl auch nicht alle (bezahlt ja niemand, ist daher gerade nach längerer Arbeitslosigkeit auch finanziell schwierig.)

    Die Praktika wären tatsächlich eine gute Idee, um Einblick in die Arbeitswelt der "Gegenseite" zu erhalten.

    Leider spielen bei den Vorschlägen von Berufsbetreuern gute Beziehungen zur jeweiligen Betreuungsbehörde eine wesentliche Rolle. Dort wird teilweise nach sachfremden Kriterien ausgewählt. Man kennt sich... Hat z. B. geimsam studiert. (Sozialarbeiter usw.)
    Teilweise haben die Sachbearbeiterinnen bei der Betreuungsbehörde erschreckend wenig Rechtskenntnisse. Dies wird dann durch "Kommunikation" ausgeglichen.

    Die Verärgerung einiger Rechtspfleger kann ich gut nachvollziehen.

    Allerdings darf man nicht verkennen, dass Rechtspfleger Fachjuristen sind und auf ihren Gebieten richtig gut sind! Sie verfügen auch über eine ganz hervorragende Ausbildung. Dem gegenüber steht z.B. eine Berufsbetreuerin mit einen FH- Studien. Z. B. Sozialpädagogig. Mehr brauche ich dazu nicht mehr zu sagen.

  • Allerdings darf man nicht verkennen, dass Rechtspfleger Fachjuristen sind und auf ihren Gebieten richtig gut sind! Sie verfügen auch über eine ganz hervorragende Ausbildung. Dem gegenüber steht z.B. eine Berufsbetreuerin mit einen FH- Studien. Z. B. Sozialpädagogig. Mehr brauche ich dazu nicht mehr zu sagen.

    Die Rechtspflegerausbildung besteht aus deri Jahren mit Anteilen an der Hochschule und mit Anteilen in der Praxis. Irgendwelche besonderen Vorteile sind nicht erkennbar.

  • Sozialpädagogok ist wohl eher ein breiter angelegtes Querschnittsstudium. Aber dass es schlechter sein soll als das Fachstudium der Rechtspfleger, halte ich für eine riskante Einschätzung. Es ist anders, aber anders bedeutet ja nicht schlechter. Und dass es im rechtlichen Bereich nicht so dicht ist, wie die Rechtspflegerausbildung in ihren Gebieten, liegt eben an der anderen Zielrichtung. Dafür lernen Sozialpädagogen andere Dinge, die für einen Rechtspfleger (oder Volljuristen) böhmische Dörfer sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Allerdings darf man nicht verkennen, dass Rechtspfleger Fachjuristen sind und auf ihren Gebieten richtig gut sind! Sie verfügen auch über eine ganz hervorragende Ausbildung. Dem gegenüber steht z.B. eine Berufsbetreuerin mit einen FH- Studien. Z. B. Sozialpädagogig. Mehr brauche ich dazu nicht mehr zu sagen.

    Die Rechtspflegerausbildung besteht aus deri Jahren mit Anteilen an der Hochschule und mit Anteilen in der Praxis. Irgendwelche besonderen Vorteile sind nicht erkennbar.


    Gegenüber manchen Betreuern ohne rechtliche Vorlesungen im Studium durchaus!

    (Sonst würden die Berufs-/Vereinsbetreuer wohl manche simple Fragen bzgl. rechtlicher Dinge (Erbrecht, Grundbuch- usw.) nicht stellen.)

  • Bei dem Mangel an Interessenten für die Tätigkeit als Berufsbetreuer schlägt die hiesige Behörde sehr großzügig vor. Die Bestellung erfolgt durch den Richter und wir Rechtspfleger haben dann manchmal den Salat (salopp gesagt). Ob entsprechende Seminare als Voraussetzung für den Vorschlag als Berufsbetreuer gefordert werden, scheint mir eher nicht der Fall. Manche holen diese dann nach erfolgter Bestellung nach, aber wohl auch nicht alle (bezahlt ja niemand, ist daher gerade nach längerer Arbeitslosigkeit auch finanziell schwierig.)

    Die Praktika wären tatsächlich eine gute Idee, um Einblick in die Arbeitswelt der "Gegenseite" zu erhalten.

    Leider spielen bei den Vorschlägen von Berufsbetreuern gute Beziehungen zur jeweiligen Betreuungsbehörde eine wesentliche Rolle. Dort wird teilweise nach sachfremden Kriterien ausgewählt. Man kennt sich... Hat z. B. geimsam studiert. (Sozialarbeiter usw.)
    Teilweise haben die Sachbearbeiterinnen bei der Betreuungsbehörde erschreckend wenig Rechtskenntnisse. Dies wird dann durch "Kommunikation" ausgeglichen.

    Die Verärgerung einiger Rechtspfleger kann ich gut nachvollziehen.

    Allerdings darf man nicht verkennen, dass Rechtspfleger Fachjuristen sind und auf ihren Gebieten richtig gut sind! Sie verfügen auch über eine ganz hervorragende Ausbildung. Dem gegenüber steht z.B. eine Berufsbetreuerin mit einen FH- Studien. Z. B. Sozialpädagogig. Mehr brauche ich dazu nicht mehr zu sagen.


    :daumenrau

  • Läuft das jetzt hier darauf hinaus verschiedene Studiengänge miteinender vergleichen zu wollen, frei nach dem Motto: welcher ist besser? Das sollte ein vergebliches Unterfangen sein.
    In Betreuungen sind nicht ausschliesslich Rechtskenntnisse gefragt und letztendlich zur Betreuungsführung- die ja zu "Erfogen, nämlich der gesamten Besserung der Lebensituation des Betroffenen führen sollen- auch nicht allein selig machend.
    Ich halte es für wenig inhaltlich zielführend sich über Betreuer zu ärgern die Fragen zu z.B. Grundbucheinträgen, Erbschaftsrecht haben. Jeder Betreuer könnte dazu mit "Gegenbeispielen" aufwarten, dass Rechtspfleger im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung ebenfalls abwegige Fragen an den Betreuer richten. Was wäre damit gewonnen? Meiner Meinung nach nichts.
    Ich verstehe die Zusammenarbeit mit dem Gericht als eine Arbeit auf Gegenseitigkeit. Jeder bringt das ein was nötig und vorhanden ist um das Ding vorwärts zu bringen.
    Und jeder sollte für seine Arbeit dabei angemessen bezahlt werden.

    Der Vergleich zum selbstständigen Elektriker hinkt übrigens nicht! Ein Stundenansatz von derzeit 44 Euro ist gegenüber der Verantwortung und vor allem auch der Haftung die wir tragen müssen ein besserer Witz.

  • Den entscheidenden Unterschied zum "Elektriker" sehe ich darin, dass es für Elektriker eine eigene Berufsausbildung nebst Abschlussprüfung gibt. Auch ein Koch z.B. muss sich noch einer IHK-Prüfung unterziehen.

    Dagegen gibt es für Berufsbetreuer keine Mindeststandards - die Folgen mangelnder nachgewiesener Qualifikation schlagen sich allenfalls in der Vergütung nieder. Nicht nur ich finde, dass es höchste Zeit ist, ein Berufsbild "Berufsbetreuer" zu entwickeln und festzuschreiben, in dem sich sämtliche unabdingbaren Kompetenzen für eine rechtliche Betreuung wiederfinden. (Dann könnte man auch mit dieser unsäglichen Staffelung je nach Einschlägigkeit der bisherigen Ausbildung brechen.)

    Morgen wird sich der Rechtsausschuss im Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.

  • Läuft das jetzt hier darauf hinaus verschiedene Studiengänge miteinender vergleichen zu wollen, frei nach dem Motto: welcher ist besser? Das sollte ein vergebliches Unterfangen sein.
    In Betreuungen sind nicht ausschliesslich Rechtskenntnisse gefragt und letztendlich zur Betreuungsführung- die ja zu "Erfogen, nämlich der gesamten Besserung der Lebensituation des Betroffenen führen sollen- auch nicht allein selig machend.
    Ich halte es für wenig inhaltlich zielführend sich über Betreuer zu ärgern die Fragen zu z.B. Grundbucheinträgen, Erbschaftsrecht haben. Jeder Betreuer könnte dazu mit "Gegenbeispielen" aufwarten, dass Rechtspfleger im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung ebenfalls abwegige Fragen an den Betreuer richten. Was wäre damit gewonnen? Meiner Meinung nach nichts.
    Ich verstehe die Zusammenarbeit mit dem Gericht als eine Arbeit auf Gegenseitigkeit. Jeder bringt das ein was nötig und vorhanden ist um das Ding vorwärts zu bringen.
    Und jeder sollte für seine Arbeit dabei angemessen bezahlt werden.

    Der Vergleich zum selbstständigen Elektriker hinkt übrigens nicht! Ein Stundenansatz von derzeit 44 Euro ist gegenüber der Verantwortung und vor allem auch der Haftung die wir tragen müssen ein besserer Witz.


    Der Vergleich zum Elektriker hinkt schon etwas.

    Dieser (und andere Handwerker) können Rechnungen für die erbrachten Leistungen stellen (entsprechend der benötigten Zeit). Setzt natürlich voraus, dass entsprechende Aufträge vorhanden sind. Der Berufsbetreuer hingegen erhält die Vergütung pauschal, also auch bei Urlaub, Krankheit usw. Wenn er Glück hat, benötigt er die gesetzlich zugebilligten Stundensätze für einen Teil seiner Betreuungen nicht.

  • Ich lese Ihre Beiträge gerne und habe schon viel davon gehabt aber hier:

    Zitat

    Wenn er Glück hat, benötigt er die gesetzlich zugebilligten Stundensätze für einen Teil seiner Betreuungen nicht.


    falle ich fast vom Stuhl vor Unglauben.
    Die letzte Studie mag nicht von einer Mehrzahl von Betreuern mitausgefüllt worden sein aber ich wage zu behaupten, dass kaum einer der Kollegen mit seinen Stunden auskommt. Die Studie geht von ähnlichen Ergebnissen aus.
    Was ich im Fall X nicht "brauche" stecke ich garantiert in den Fall Yund Fall Z. Natürlich hängt viel an der Fallauswahl.
    Ich gehöre nun mal zu der nicht kleinen Gruppe von Kollegen die ständig mit den schwierigsten Fällen überhäuft sind weil ich das halt gut kann. Wenn ich wie früher, vor der Pauschale, nach den Stunden bezahlt würde die ich arbeite ginge es mir finanziell deutlich besser. Und meinen Kunden persönlich auch.
    Ich sehe oft an der Reaktion unserer Rechtspfleger auf meine Zwischenberichte oder Sachstandsmeldungen, dass es dort recht wenig Kenntnisse z.B. alleine über die massive Verschärfung von Antragstellungen gibt. Das ist heute nicht mehr einfach mit 2 Seiten erledigt. Vom Rest, und der ständig nicht angekommenen Post ganz zu schweigen.
    Die Idee mal 2 oder 3 Tage Praktikum jeweils beim anderen zu machen würde sicher den Blick in alle Richtungen reinigen können.Schade, dass das so wenig praktiziert wird.
    Ich käme übrigens auch nie auf die Idee beim Gehalt eines Rechtspflegers gegen eine Erhöhung zu wettern. Warum also bei uns?

    Wenn man sieht dass im Betreuten Wohnen im letzten Jahr der Stundesatz von 56 Euro auf jetzt 61 Euro erhöht wurde ohne jegliches Murren dann kommt man schon ins Grübeln. Das Betreute Wohnen haftet nicht, wir schon und das nicht allzu knapp.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!