Zuständigkeit PfüB

  • Ist für den Erlass eines Pfändungs- u. Überweisungsbeschlusses nicht mehr der Rechtspfleger zuständig? Habe ich da etwas verpasst?

    Mir liegt nämlich hier eine Zwischenverfügung vor. Sie wurde von einem "Amtsinspektor" erlassen. Ein AI ist meines Wissens die höchste Stufe, die ein UdG im mittleren Dienst erklimmen kann.

    Mir wäre es an sich egal, wer die Zwischenverfügung erlassen hat. Die Zwischenverfügung ist aber rechtlich so fragwürdig, dass man froh sein müsste, der Rechtspfleger wäre nach wie vor für den PfÜB zuständig. Der hätte nämlich eine solche Zwischenverfügung wohl kaum erlassen. Die Zwischenverfügung geht sage und schreibe dahin, mit einem PfüB könne man nur in Geldforderungen vollstrecken.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • Ich habe davon auch nichts gehört. Ich wüsste auch nicht, dass es eine "Vorprüfung" gibt. Ev ist es ein Aufstiegsbeamter mit Dienstleistungsauftrag, das müsste aber auch zu erkennen sein ("...mit DLA" oä).

    Ruf beim Gericht an und lass dir den zuständigen Rpfl geben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist der Rechtspfleger zuständig, § 20 Nr. 17 RpflG.

    Allerdings kann es durchaus sein, dass der Rechtspfleger deinen Antrag geprüft und die Zwischenverfügung vorbereitet hat und der Beamte der Geschäftsstelle sie dann ausgedruckt und verschickt hat. Da kommt dann zumindest bei unserem Programm Forum Star häufig der Name des "Ausdruckenden" raus.

    Ansonsten hilft es hier vielleicht am ehesten, wenn du mal anrufst und nachfrägst.

    In was möchtest du denn vollstrecken?

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