Ist für den Erlass eines Pfändungs- u. Überweisungsbeschlusses nicht mehr der Rechtspfleger zuständig? Habe ich da etwas verpasst?
Mir liegt nämlich hier eine Zwischenverfügung vor. Sie wurde von einem "Amtsinspektor" erlassen. Ein AI ist meines Wissens die höchste Stufe, die ein UdG im mittleren Dienst erklimmen kann.
Mir wäre es an sich egal, wer die Zwischenverfügung erlassen hat. Die Zwischenverfügung ist aber rechtlich so fragwürdig, dass man froh sein müsste, der Rechtspfleger wäre nach wie vor für den PfÜB zuständig. Der hätte nämlich eine solche Zwischenverfügung wohl kaum erlassen. Die Zwischenverfügung geht sage und schreibe dahin, mit einem PfüB könne man nur in Geldforderungen vollstrecken.