Ich habe eine Pfandfreigabe vorliegen, die von dem Director einer maltesischen plc unterzeichnet wurde. Der Vertretungsnachweis ist m.E. ausreichend geführt (vollständiger von einem Notar beglaubigter Auszug des "Companies Act" mit Apostille und begl. Übersetzung).
Mein Problem ist eher, dass zu der Unterschriftsbeglaubigung von dem maltesischen Notar keine Person bezeichnet wird. Es ergibt sich aus dem Inhalt der Pfandfreigabe (komplett auf Deutsch), dass Herr XY als Director der ZZ plc die Erklärung abgibt und bei der handschriftlichen Unterschrift steht "ZZ plc, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn XY".
Der Notar hat aber nicht geschrieben, dass er die Unterschrift von Herrn XY beglaubigt sondern nur allgemein "Witness to signature and identity".
Kann/muss ich davon ausgehen, dass der maltesische Notar verstanden hat, wer nach dem deutschen Text Erklärender ist und mit den genannten Worten also bescheinigt, dass Herr XY unterschrieben hat?