Hallo zusammen,
ich bekomme gerade eine Schutzschrift in einer Vereinsregisterangelegenheit.
Der Kassenprüfer hat diese Schutzschrift eingereicht. Er wehrt sich damit gegen eine bevorstehende Wahl.
Ende 2015 sollte der Vorstand neu gewählt werden. Aufgrund interner Differenzen des Vorsitzenden, seines Stellvertreters und des Schatzmeistern mit dem Schriftführer kann keine aktuelle Mitgliederliste erstellt werden. Daher kann auch keine Mitgliederversammlung einberufen werden, da nicht bekannt ist, wer noch Mitglied des Vereins ist oder nicht. Nun geht ein Mitglied aus dem erweiterten Vorstand hin und lädt zur außergerichtlichen Mitgliederversammlung ein. Dieser darf jedoch eine solche Versammlung gar nicht einberufen.
Da der Vorstand auch nach Ablauf der Wahlperiode die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl kommissarisch weiterführen kann, habe ich immer noch einen aktuellen Vorstand.
Frage ist aber: Was mache ich mit der Schutzschrift? Lasse ich diese lose in der Akte? Muss ich die einheften? Geht sie an eine andere Abteilung?
Weiterhin beantragt dieses eine Mitglied, einen Notvorstand zu bestellen, der sich um die Erstellung einer aktuellen Mitgliederliste kümmern und eine neue Mitgliederversammlung wirksam einberufen soll, da der Schriftführer der Querulant in dem Verein ist und durch das Nichterstellen einer aktuellen Liste somit eine Neuwahl verhindert.
Kann ich als Registergericht einen solchen Notvorstand bestellen, obwohl der alte kommissarisch die Geschäfte weiterführen kann?
Hierbei handelt es sich doch um interne Streitigkeiten, für die der Verein selber verantwortlich ist.
Für eine schnelle Lösung wäre ich dankbar.